Definition und Erklärung von Bargeboten bei Versteigerung

vom 29.07.2014, 13:33 Uhr

Speziell bei Versteigerungen kursiert ja immer wieder auch der Begriff der Bargebote. Aber was ist denn beispielsweise bei einer Immobilienversteigerung unter einem Bargebot zu verstehen? Müsste der Bieter welcher den Zuschlag bekommt seine gebotene Summe als Barleistung hinterlegen? Und was wäre denn bei mehreren Bietern der Fall? Müssen dann alle Interessenten mit einem Geldkoffer beim Versteigerungstermin erscheinen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ein Bargebot hat mit Bargeld rein gar nichts zu tun und entsprechend muss dort auch niemand mit einem Koffer voll Bargeld auftauchen. Das ist einfach ein Begriff der verwendet wird um das niedrigste Gebot zu kennzeichnen. Das Bargebot ist also das niedrigste Gebot das abgegeben werden muss, damit man den Zuschlag auch erhalten kann. Bietet man weniger, dann würde dieses Gebot zurück gewiesen werden da es unter dem Verkehrswert liegt. Der Verkehrswert wäre die Gesamtheit aus dem Bargebot wie auch den weiteren Kosten wie z.B. Steuern.

Dieses wird meistens kurz vorher bekannt gegeben, aber das man immer zum niedrigsten Gebot auch den Zuschlag bekommt, darauf kann man sich nicht verlassen. Ebenfalls kommen aber weitere Kosten wie z.B. wenn Grundstücksteuer nicht bezahlt worden ist, diese muss man noch drauf addieren damit man die volle Kaufsumme am Ende erhält, was dann den Verkehrswert darstellt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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