Wer ist zuständig bei Obdachlosigkeit?

vom 10.08.2016, 11:38 Uhr

Durch meine eigene Dummheit werde ich nun bald auf der Straße stehen. Ich hatte eine Wohnung, in der ich schon seit einiger Zeit lebte. Über eine Kleinanzeige fand ich eine, die günstiger ist und näher an meinem Arbeitsplatz. Ich sah sie mir an und teilte dem Vermieter auch mit, dass ich mit Hund einziehen würde und selbstständig bin. Dies schien für ihn kein Problem zu sein. Ich solle lediglich noch Gehaltsnachweise einreichen, dann stünde nichts mehr im Wege.

Da ich den Vermieter der aktuellen Wohnung zufällig noch am selben Tag traf, kündigte ich die Wohnung zugleich. Dieser war erstmal sauer. Nach dem Senden der Gehaltsnachweise kamen doch Bedenken beim potentiellen zukünftigen Vermieter auf, ob er denn einen Selbstständigen wolle. Kurzerhand sagte dieser die Wohnung ab. Der Vermieter der aktuellen Wohnung war so sauer, dass er sich definitiv nicht überzeugen lässt, mich in der aktuellen Wohnung zu behalten.

Daher wollte ich fragen, welche staatliche Stelle oder Behörde für eine (drohende) Obdachlosigkeit zuständig ist oder es eine Institution gibt, die Menschen in Not hilft. Ich vermute, das Arbeitsamt ist nicht für voll berufstätige zuständig?

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das dürfte in jedem Bundesland etwas anders geregelt sein. Hier bei uns in NRW ist es das Ordnungsamt. Aber du solltest dringend versuchen, eine Wohnung zu finden. Denn beispielsweise bei uns in der Stadt gibt es keine Angebote für Menschen mit Hund. Als Hundebesitzer bleibt einem hier nur, bei Freunden oder Familie unterzuschlüpfen, auf der Straße zu bleiben oder den Hund abzugeben.

Wende dich am besten an euer Bürgerbüro, so heißt bei uns die Kombination aus Einwohnermeldeamt und Information. Die werden dich weiterleiten. Wir haben ein Amt für Soziales und Wohnen und eine zentrale Beratungsstelle der Stadt, wo Sozialamt, Wohnungsamt, die Sozialberatung der Diakonie und das Jobcenter relativ unbürokratisch zusammenarbeiten. Vielleicht habt ihr auch so etwas. Hier kennen die tolerante Vermieter.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Kleiner Nachtrag! Falls du deine Wohnung mündlich gekündigt hast, als der Vermieter gerade da war, ist die Kündigung unwirksam. Wohnraum, der keine Ferienwohnung oder möblierte Räumlichkeiten im vom Vermieter bewohnten Haus (klassischer Untermieter) umfasst, muss schriftlich gekündigt werden. Das regelt § 568 BGB.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Aus diesem Grund würde ich eine aktuelle Wohnung immer erst dann kündigen, wenn der Mietvertrag der neuen Wohnung unterschrieben ist und somit alles unter Dach und Fach ist. Da ist man definitiv auf der sicheren Seite und muss sich kein Sorgen machen. Du könntest jetzt noch schnell versuchen eine andere Wohnung zu finden, wobei ich aber nicht weiß, wie der Wohnungsmarkt bei euch ist und wie realistisch das Unterfangen innerhalb der Kündigungsfrist ist. Ich hoffe nur, das war dir eine Lehre und dass du für die Zukunft daraus lernst.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das ist nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier in Baden-Württemberg würde man sich selbst darum kümmern müssen und bei den örtlichen Bauvereinen und Trägern für solche Wohnungen die entsprechenden Anträge stellen müssen. Eine Zentrale Anlaufstelle ist nur das Amt der öffentliche Ordnung, aber diese geben einem auch nur weitere Listen die man abklappern muss.

Ebenfalls solltest du dich beraten lassen wie es mit der Kündigung aussieht und ob du tatsächlich aus der Wohnung raus musst. Cooper hatte bereits erwähnt das eine Kündigung unter Einhaltung der Fristen schriftlich erfolgen muss. Ist das nicht passiert, dann besteht der Mietvertrag weiter auch wenn der Vermieter nicht sonderlich erfreut sein dürfte wenn er bereits einen Nachmieter gefunden hat.

Ansonsten kannst du immer noch einen auf Hausbesetzer machen bevor du komplett auf der Straße stehst. Denn dann müsste dein Vermieter eine Wohnungsräumungsklage erheben und durchsetzen und so etwas dauert lange. Allerdings werden dir hinterher die Verfahrenskosten auferlegt, aber zumindest wäre es eine "Alternative" als unter der Brücke zu schlafen.

Das Arbeitsamt ist dafür übrigens gar nicht Zuständig, wenn dann sind es die Sozialämter oder entsprechende untergeordnete Behörden. Von daher kannst du beim Bürgeramt oder ähnlichem einfach einmal nachfragen wer dafür zuständig ist und die entsprechenden Kontaktdaten dort erhalten. Wenn es sich um eine Großstadt handelt, dann kannst du dich jedoch darauf einstellen das die Wohnungssuche für solche Wohnungen über die Städte und Kommunen schwierig ist, da die Wartelisten überall voll sind für mehrere Jahre. Denn auch andere sind aus verschiedenen Gründen von Obdachlosigkeit bedroht und nicht nur du.

Wie bereits ebenfalls angesprochen würde ich auch keine Wohnung ins blaue kündigen wenn ich noch keine schriftliche Zusage für eine neue habe. Das gilt aber auch bei anderen Verträgen wie z.B. Arbeitsverträgen. Alleine auf die mündliche Zusage kann man sich nicht mehr verlassen, erst wenn man etwas in der Hand hat, sollte man auch weitere Schritte gehen. Sonst passiert so etwas wie nun bei dir.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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