Springt die Deutsche Botschaft im Notfall finanziell ein?

vom 17.02.2013, 20:10 Uhr

Nachdem mir kürzlich jemand erzählte, dass die Deutsche Botschaft für ihn nach einem schweren Unfall im außereuropäischen Ausland die Behandlungskosten vorgestreckt hat, frage ich mich, ob dies immer der Fall ist, wenn man selbst keine ausreichende Versicherung hat und keine finanziellen Mittel. Ist die Botschaft dazu verpflichtet? Oder kann sie nach Belieben entscheiden?

Es gibt ja durchaus Länder, in denen man erst behandelt wird, wenn man Bargeld auf den Tisch legt oder eine entsprechende Kostenzusage vorlegt. Wird in solchen Ländern dann im Ernstfall direkt die jeweilige Botschaft kontaktiert, wenn der Patient nicht ansprechbar oder nicht handlungsfähig ist? Kann man sich dann darauf verlassen, dass sie einem im Notfall nicht sterben lassen? Oder ist dies Länderabhängig?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ja, das ist wirklich eine gute Frage. :think: Weil ich da auch keine Antwort wüsste, habe ich mal im Internet nachgesehen. Demnach leisten Botschaften schon umfangreiche Hilfe, aber wie man hier nachlesen kann, sind finanzielle Hilfen nur ganz streng definierten Einzelfällen möglich. Krankenhauskosten gehören da aber nicht dazu. Sterben wird man die Leute im Ausland natürlich auch nicht, notfalls wird man wohl die Zusage einer Kostenübernahme der deutschen Krankenversicherung einholen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kann mir nicht vorstellen, dass man erst mal im absoluten Notfall gefragt wird, wie man krankenversichert ist und ob die Krankenversicherung das übernehmen wird. Die deutsche Botschaft wird das in letzter Konsequenz bei schwierigen Fällen schon übernehmen, denke ich. Wobei man das ja auch im Nachhinein wieder begleichen kann, wenn man keine entsprechende Krankenversicherung für das Ausland hat. Anteilig wird man da sicherlich zahlen müssen, wenn nicht komplett.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn die Botschaft vorerst die Kosten übernimmt heißt das ja noch nicht, dass man es nicht später zurückzahlen muss. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Deutsche Botschaft das aus Kulanz macht, also vorstreckt wie du sagst. Wenn es nicht anders über eine Europäische Versicherung läuft zum Beispiel. Aber de Botschaft hat auch gleichzeitig mehr Druckmittel, um dich zum Begleichen deiner Rechnung zu zwingen.

» ilufa » Beiträge: 50 » Talkpoints: 8,92 »



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