Voruntersuchung J2 Pflicht und was wird gemacht?

vom 10.03.2013, 19:33 Uhr

Mein Neffe ist 16 Jahre alt und als er das letzte mal beim Kinderarzt war, haben sie ihm einfach einen Termin zur J2 gegeben. Er will aber dort nicht hin, da er schon mehrere solcher Untersuchungen hinter sich hat und er es einfach nicht schon wieder machen will. Die Ärztin hat aber allerdings nicht gesagt ob es Pflicht ist oder nicht. Außerdem hat sie auch nicht gesagt für was diese Untersuchung sein soll und was genau da gemacht wird.

Wisst ihr was das ist und ob das Pflicht ist? Was wird denn da gemacht?

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» Mickey12 » Beiträge: 78 » Talkpoints: -0,51 »



Weder die U-Untersuchungen noch später die J-Untersuchungen sind Pflicht. Das geschieht alles auf rein freiwilliger Basis und solange die Eltern Erziehungsberechtigt sind, können sie diese Entscheidung für ihr Kind fällen. Ab einem Alter von 14 Jahren haben die Kinder jedoch ein Mitspracherecht und somit kann sich der Neffe mit seinen 16 Jahren durchaus erfolgreich wehren, wenn er keine Lust auf diese Untersuchung hat. Zwingen kann man ihn jedenfalls nicht dazu, weder die Eltern noch der Arzt.

Was dort gemacht wird ist einfach. Es wird einfach nur geschaut ob er zeitgerecht entwickelt ist. Sprich die Knochen werden abgetastet, ein Gehtest und auch ein paar Fragen zur allgemeinen Befindlichkeit gestellt. Nichts großartiges im Prinzip. Es wird einfach nur geschaut, ob es Merkmale gibt die ihn z.B. an einer Ausbildung hindern oder einschränken könnten und vieles geht dabei aus den vorherigen Untersuchungen und der Anamnese bereits hervor.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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