Entbindung im Geburtshaus immer mit Eigenanteil?
A möchte ihr Kind in einem Geburtshaus bekommen. Sie hat sich schon erkundigt, obwohl sie erst in der 15. Woche schwanger ist. Wenn sie sich entscheidet, dass Kind in einem Geburtshaus zu bekommen, muss sie mit der Krankenkasse einen Vertrag abschließen (so die Aussage des Geburtshauses), indem sie sich verpflichtet die Geburt in dem Geburtshaus zu vollziehen. In diesem Vertrag steht dann ein Eigenanteil von fast 400 Euro drin. Wenn sie sich kurz vor der Geburt nun doch umentscheidet und im Krankenhaus entbindet, dann muss sie die Behandlung im Krankenhaus selber bezahlen, es sein denn es wird ein medizinischer Grund bescheinigt, dass sie nicht im Geburtshaus entbinden kann.
Wenn A sich aber nun entscheidet, dass sie eine Hausgeburt macht, dann muss sie die Hausgeburt komplett selber bezahlen und auch den Eigenanteil für das Geburtshaus. Ist das alles so rechtens? Das Geburtshaus ist einem Krankenhaus angeschlossen, wie A von der Hebamme gesagt bekam. Wie ist das wirklich mit der Kostenübernahme der Entbindung, wenn man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist? Habt ihr im Geburtshaus entbunden? Welche Kosten sind auf euch zugekommen? Hättet ihr euch nicht mehr kurzfristig umentscheiden dürfen?
Der Eigenanteil deckt die Rufbereitschaft der Hebammen ab und somit ist die Krankenkasse in diesem Punkt nicht dafür zuständig, sondern die Frau an sich die sich dafür entscheidet. Eine Entbindung in einem Krankenhaus würde voll übernommen werden, denn dort sind angestellte Hebammen jederzeit Verfügbar. In einem Geburtshaus sind nur wenige Anwesend und wenn eine spezielle Hebamme gewünscht wird und diese zu diesem Zeitpunkt keinen regulären Dienst hat, muss diese auch bezahlt werden. Daher kommt dieser Eigenanteil.
Bei einer Hausgeburt verhält sich das genauso, genauso wenn man eine Beleghebamme mitnehmen möchte zur Geburt in die Klinik. Die Rufbereitschaft ist in diesen Fällen immer selbst zu tragen. Was aber nicht richtig ist, dass A für die kompletten Kosten der Entbindung aufkommen muss. Im Leistungskatalog der Krankenkassen steht die Geburt mit drinnen und nur bei wenigen Krankenkassen sind diese genauer definiert. Somit sollte man einmal den Leistungskatalog der Krankenkasse anfordern und sich dort schlau machen was diese drinnen stehen haben. Schließen sie die Kostenübernahme als Hausgeburt aus, dann muss man es selbst tragen. Ansonsten geht man in Vorkasse und reicht die Rechnung ein wenn die Hebamme das selbst nicht verrechnen kann.
Ich habe mich anfangs für eine Beleghebamme entschieden und auch nach dieser Gesucht. Das ich den Eigenanteil von 460 Euro für die Rufbereitschaft selbst tragen müsst war mir klar. Allerdings hätte ich die freie Wahl gehabt ob das Geburtshaus oder eben die Klinik. Viele Beleghebammen sind in der Klinik tätig und kommen dort entsprechend mit hin.
Die Beleghebamme für ein Geburtshaus ist doch eher selten, aber wäre auch machbar gewesen. Dann hätte ich zusätzlich noch die Kosten für die Raummiete tragen müssen während der Geburt und eine Pauschale, damit der Raum auch "gebucht" ist. Im Krankenhaus wären diese Kosten entfallen und direkt von der Krankenkasse getragen worden. Entscheiden musste ich mich nur für die Beleghebamme ziemlich am Anfang, wo ich dann hin wollte war meine freie Entscheidung und konnte ich auch ändern. Die Buchungspauschale für den Raum im Geburtshaus hätte ich dann aber nicht erstattet bekommen.
Am Ende kam es eh anders, ich hatte eine Beleghebamme aber es wurde ein Kaiserschnitt aufgrund medizinischer Gründe und auch gar nicht im gewünschten Krankenhaus. Somit bekam ich nachträglich einen kleinen Teil der Rufbereitschaft für die Hebamme meiner Krankenkasse erstattet, da ich diese gar nicht in Anspruch nehmen konnte insgesamt waren es 50 Euro von der Krankenkasse. Von der Beleghebamme erhielt ich nochmals 300 Euro zurück, da ich ihre Dienste gar nicht in Anspruch genommen habe. 110 Euro waren somit also futsch, weil es anders gelaufen ist als geplant und vorgestellt.
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