Übernimmt die Rechtsschutzversicherung nur bei Erfolg?
Ich habe vor einigen Tagen hier im Forum ein Thema über die so genannte "Studienplatzklage" gelesen, wobei ich da direkt neugierig wurde und mich da näher mit beschäftigt habe. Ich habe dabei herausgefunden, dass wohl nicht alle Rechtsschutzversicherungen so eine Klage überhaupt übernehmen würden von der Kostenseite her. Da stellt sich mir die Frage, woran das überhaupt liegt.
Liegt das eher daran, dass so eine Studienplatzklage ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hätte und man deswegen Abstand davon nimmt? Oder sind derartige Klagen einfach zu kostenintensiv, dass aus diesem Grund die meisten Versicherungen Abstand davon nehmen? Übernimmt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht?
Warum Rechtsschutzversicherungen diese Art der Klagen nicht übernehmen, kann ich leider nicht beantworten, allerdings kann ich etwas zu der üblichen Praxis der Rechtsschutzversicherung sagen.
Grundsätzlich berät man den Sachverhalt mit einem Anwalt den man entweder selbst gewählt hat oder den die Versicherung vorgeschlagen beziehungsweise beauftragt hat. Dieser Anwalt informiert die Versicherung über die Aussicht auf Erfolg und die Versicherung informiert anschließend den Kunden daraufhin ob der Fall übernommen wird oder auch nicht.
Sollte man trotz guter Erfolgsaussichten und der Zusage der Versicherung den Fall dennoch vor Gericht verlieren übernimmt die Versicherung dennoch alle Kosten, da sie zugesagt hat. Hierbei fällt auch ein bei Vertragsschluss mit der Versicherung vereinbarter Selbstbehalt an.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen Studienplatzklagen. Allerdings muss dafür der Verwaltungsrechtsschutz mit eingeschlossen sein, nicht jeder Versicherungsnehmer möchte diesen Baustein, der ist meist nicht billig. Altverträge decken das dann problemlos ab.
Auch bei Neuverträgen bieten es viele Versicherer weiterhin an. Allerdings ist die Wartezeit verlängert und die Zahl der Klagen begrenzt. Da muss man eben gezielt suchen. Allerdings gilt auch für das Einklagen ins Studium, dass es realistische Aussichten auf Erfolg geben muss. Klagen, die scheitern werden, unterstützt keine Versicherung, das ist in den Bedingungen ausgeschlossen.
Cooper hat das wichtigste bereits beschrieben, es muss der entsprechende Baustein in der Police vorhanden sein und auch die Anwartschaftszeit muss bereits vergangen sein. Denn niemand kann morgen klagen, wenn er heute erst die Rechtschutzversicherung abschließt. Ebenfalls muss die Rechtschutzversicherung bereits länger bestehen, als sich der Streit um den Studienplatz bereits zieht. Ist man selbst bereits 2 Jahre erfolglos dran, dann muss die Rechtschutzversicherung ebenfalls seit diesem Zeitraum bestehen, sonst übernehmen sie das oftmals nicht.
Ebenfalls muss eine reale Chance auf Erfolg bestehen. Wenn also jemand der Meinung ist mit einem 3,5 Abitur nun einen Platz auf Medizin zu erstreiten bei dem der NC noch steht und bei weitem nicht erreicht worden ist, dann sagt die Rechtschutzversicherung auch ganz klar nein. Selbst wenn er die Wartesemester abgelegt hat die überhaupt notwendig sind, damit man eine solche Klage einreichen könnte. Generell sollte man sich die schriftliche Zusage von der Versicherung zuschicken lassen, bevor man einen Anwalt damit belästigt.
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