Gilt osteuropäischer Führerschein in Deutschland unbegrenzt?
Ein Bekannter von mir, nennen wir ihn Herrn A, musste wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein abgeben und ist nun nicht in der Lage die MPU zu bestehen. Er erzählte mir kürzlich, dass er Leute kennt, die in Polen und Tschechien ihren Führerschein gemacht haben und dieser auch hier gelten würde. Hinweise, dass so etwas illegal ist und die Führerscheine hierzulande oft nicht anerkannt werden, ließ er nicht gelten.
Doch unabhängig davon, erinnerte ich mich dadurch wieder an einer andere Fahrschülerin, die damals kurz vor mir ihre praktische Prüfung machte und durchfiel. Sie kam damals mit dem Auto zur Prüfung und durfte auch offiziell selbst fahren. Sie war dabei mit einem osteuropäischen Führerschein unterwegs (aus welchem Land weiß ich leider nicht mehr), der aber nur begrenzt gültig war. Also musste sie um dauerhaft fahren zu dürfen in Deutschland den Führerschein nochmal machen.
Gibt es auch Länder dessen Führerscheine in Deutschland unbegrenzt gelten? Oder wovon sind die Regelungen abhängig? Macht es einen Unterschied, ob man den Führerschein gerade erst erworben hat oder schon lange fährt? Kann man trotz deutschem Wohnsitz den Führerschein im Ausland machen, wenn man dort lediglich einen Zweitwohnsitz anmeldet? Und wann gilt dieser Führerschein hier unbegrenzt? Oder gibt es Regelungen, die verbieten, dass jemand, dem in Deutschland der Führerschein entzogen wurde, ihn im Ausland neu macht und damit in Deutschland fahren darf?
Natürlich kann man mit keinem ausländischem Führerschein in Deutschland herumfahren, wenn einem der deutsche Führerschein entzogen wurde. Das wäre ja zu simpel und solche Tricksereien funktionieren nicht. Was die Gültigkeit ausländischer Führerscheine angeht, da gibt es durchaus Differenzierungen. Auf dieser Seite kann man aber alles Wissenswerte zur ausländischen Fahrerlaubnis nachlesen.
Früher war es möglich als Deutscher einen Führerschein im osteuropäischen EU-Ausland zu machen, obwohl einem der deutsche Führerschein entzogen wurde. Der Gesetzgeber hat aber bereits vor Jahren diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben und in Deutschland und der EU gelten Auflagen für einen Führerschein. So muss man nun den Führerschein in dem EU-Land machen in dem man auch seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Außerdem darf man in Deutschland kein Fahrzeug führen, wenn der Führerschein vor Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen wurde.
Theoretisch könnte Herr A. zwar einen Wohnsitz in einem osteuropäischen EU-Land anmelden und dort auch einen Führerschein machen. Allerdings dürfte er damit in Deutschland kein Fahrzeug führen, da ihm der Führerschein hierzulande entzogen wurde und erst nach Bestehen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wieder erteilt werden kann.
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