Überweisung trotz fortwährender Behandlung nötig?

vom 22.07.2013, 15:31 Uhr

Vor einigen Monaten habe ich bei einer Hautärztin einen Allergietest gemacht. Als sich rausstellte, dass ich tatsächlich eine Allergie habe, hat sie mir eine Überweisung für die Hautklinik geschrieben, damit die dort noch mehr Tests machen können und dann gegebenenfalls eine Hyposensibilisierung starten. So weit so gut. Ich bin in die Klinik und habe einen Termin für die Hyposensibilisierung Anfang Juli bekommen.

Die Hyposensibilisierung besteht aus drei Terminen. Zunächst drei Tage mit Krankenhausaufenthalt, dann eine Woche später einen Termin und nochmal zwei Wochen darauf. Am Ende des Krankenhausaufenthalts bin ich also zur Anmeldung und wollte die Termine ausmachen für die zwei nächsten Behandlungen. Da wollte die Schwester einen Überweisungsschein von der Hautärztin haben.

Und das verstehe ich überhaupt nicht. Es ist eine fortwährende Behandlung. Für den Krankenhausaufenthalt wollten sie auch keine Überweisung haben, obwohl der im gleichen Quartal stattfand. Eigentlich müssten die von der Klinik mir eine Überweisung für die Klinik ausstellen. Das wäre zwar auch doof, aber das würde ich noch eher verstehen. Warum soll ich denn in der einen Woche zwischen den zwei Behandlungen zur Hautärztin?

Wenn die Überweisung dazu dient, eine Verbindung zwischen den zwei Ärzten herzustellen, damit sie sich über meinen Fall austauschen können, wie es in diesem Thread von getku beschrieben wurde, dann wurde diese Verbindung doch schon mit der ersten Überweisung hergestellt. Warum ist es dann immer noch quartalsabhängig trotz Abschaffung der Praxisgebühr?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Vor der Praxisgebühr war das auch nicht anders und man musste jedes Quartal eine neue Überweisung mitbringen. Wenn sich deine Termine also überschneiden und über das Quartal hinausgehen, kann der behandelnde Arzt natürlich eine weitere Überweisung einfordern und muss das ganze auch.

Denn Anhand der Abrechnungen in jedem Quartal bzw. der geleisteten Behandlungen berechnet sich das Budget welches im Folgejahr zur Verfügung gestellt bekommt. Macht er das ganze also ohne Überweisung im folgenden Quartal weiter, dann bekommt er im nächsten Jahr weniger Geld zur Verfügung gestellt, da er auf dem Papier in der Abrechnung weniger Patienten behandelt hat. Das ganze ist eine Vorgabe der Krankenkassen und nur ein Verwaltungstechnischer Akt, für den der Patient eben laufen muss.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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