Krankheiten und Vorsorgemaßnahmen
Eine der häufigsten Krankheiten ist die des Bewegungsapparates. Erkranken können Knochen, Gelenke, Sehnen, Muskeln und Bänder. Besonders jetzt im Winter bei Schnee und Glätte kommt es zu Unfällen jeglicher Art. Sei es ein Verkehrsunfall, ein Skiunfall oder ein Unfall, den ein Fußgänger erleidet, immer ist ein Teil des Bewegungsapparates betroffen.
Schädlich kann auch eine Überbelastung oder eine falsche Belastung für den Betreffenden werden. Entzündungen können überall entstehen und schränken mit rheumatischen Erkrankungen die Bewegung stark ein. Rückenbeschwerden sind fast schon normal und verursachen eine lange Arbeitsunfähigkeit. Osteoporose verschlechtert sich mehr durch Bewegungsmangel.
Lässt man die witterungsbedingten Unfälle außer Acht bleiben noch genügend Krankheiten über, für die eine ambulante Vorsorgemaßnahme beantragt werden kann bei der Krankenkasse. Die meisten Krankenkassen zahlen sogar einen Zuschuss für eine Kurreise nach Polen. Den Kurort kann das Mitglied nach Rücksprache mit dem Arzt frei wählen. Der Zuschuss wird für Übernachtung und Verpflegung gezahlt, in der Regel 13 Euro pro Tag.
Die Kuranwendungen werden unter Berücksichtigung des Eigenanteiles übernommen. Die normale Kurdauer .beträgt 3 Wochen. Solch eine Vorsorgemaßnahme kann etwa alle 4 Jahe beantragt werden. Soweit mir bekannt ist, müssen die Kurkosten vorgestreckt werden. Nach Abrechnung der Rechnungen durch die Krankenkasse erhält das Mitglied das Geld zurück.
Entsprechende Vorsorgeprogramme bietet inzwischen fast jede Krankenkasse an und auch im Unterschiedlichen Rahmen. Somit kann man es also nicht pauschal sagen, dass man einfach auf Kur gehen kann und im Anschluss darauf 13 Euro erstattet bekommt. Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, dann holt man sich vorher das schriftliche Einverständnis der Krankenkasse dazu ein und klärt auch die Kostenübernahme bereits im Vorfeld.
Nicht alle dieser Präventivkurse und Co sind direkt von den Krankenkassen angeboten. Aber es gibt einige andere Anbieter bei denen die Krankenkassen durchaus Kulant sind und nachträglich einen Teil übernehmen. So beteiligt sich meine Krankenkasse an meinen Gebühren für das Fitnessstudio, aber dafür muss ich auch die regelmäßige Anwesenheit dort schriftlich nachweisen. Kann ich das nicht, dann übernehmen sie keinerlei Gebühren von dort. Aktuell bekomme ich auf diese Weise 80% der Jahresgebühren erstattet nachdem ich die Rechnung und die Anwesenheitsnachweise dort einreiche.
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