Wie und ab wann gilt ein Urlaubsabgeltungsanspruch?

vom 21.02.2013, 22:12 Uhr

Wenn man aus einer Firma ausscheidet, weil man gekündigt hat oder gekündigt wurde und noch zu viel Urlaubsanspruch hat, den man bis Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr nehmen kann, dann hat man ja einen Urlaubsabgeltungsanspruch.

Nun ist es aber so, dass A in einer Firma arbeitet, wo es wirklich an Mitarbeitern mangelt und ohne ihn nicht viel läuft. A hat seit fast 3 Jahren kaum Urlaub gehabt und ihm wurde immer schriftlich mitgeteilt, dass er den Resturlaub aus dem Vorjahr mit ins neue Jahr nehmen kann. So hat er, weil er immer nur ein paar Tage Urlaub nehmen konnte, in den 3 Jahren noch 70 Urlaubstage. Diese kann er aber unmöglich in diesem Jahr nehmen und auszahlen will der Chef die Tage auch nicht.

Wann hat man einen Anspruch auf Urlaubsabgeltungsanspruch? Oder verfallen da eher die Urlaubstage? Was kann A machen?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde mal denken, dass je nach Unternehmen, es schon möglich sein kann, dass Urlaubstage auch verfallen können. Existiert in diesem Betrieb ein Tarifvertrag, so müsste es zu diesem Thema, ja auch eine klare Regelung geben. Die Möglichkeit einer Urlaubsabgeltung gibt es natürlich auch, nur sollte so etwas wohl immer nur die Ausnahme sein.

Wie es jetzt ganz konkret in deinem geschilderten Fall aussieht, ist schwierig zu beurteilen. Einerseits ist es ein Vorteil, wenn man etwas schriftliches zum Übertrag der Urlaubstage in das Folgejahr hat, aber mit der Argumentation, das ohne mich nichts in der Firma läuft und ich deswegen keinen Urlaub nehmen konnte, damit würde ich jetzt nicht unbedingt hausieren gehen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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