Für Umschulungsmaßnahme beim Arbeitsamt bewerben?
Bekannter A ist arbeitslos und möchte gerne eine Umschulung machen. Da er schon seit fast 2 Jahren arbeitslos ist und er auch dann bald Hartz 4 beantragen muss, will er dringend eine Umschulungsmaßnahme mit machen. Er hat seine Bearbeiterin schon mehrmals darauf angesprochen, aber sie reagiert nicht groß darauf.
Kann man sich für eine Umschulungsmaßnahme beim Arbeitsamt bewerben oder muss man warten, bis einem diese angeboten wird? Wenn man sich bewerben kann, an wen kann Bekannter A sich da wenden und wo muss er wie eine Bewerbung dafür schreiben? Gibt es irgendwelche Formulare, die man ausfüllen muss?
Bisher habe ich mich zwar noch für keine Umschulungsmaßnahme beim Arbeitsamt beworben, aber ich würde mal meinen, dass man das auf alle Fälle mal probieren kann und sollte. Eigeninitiative wird doch vom Arbeitsamt bestimmt auch gern gesehen und wenn eine Bearbeiterin nicht reagiert, da gibt es doch bestimmt noch andere Ansprechpartner, wie etwa dem oder der Vorgesetzten.
Man kann das ganze schriftlich beantragen und braucht dafür nicht einmal eine besondere Form. Es sollte lediglich drinnen stehen, welche Gründe einen dazu veranlassen. Das ganze reicht man bei seinem Sachbearbeiter ein oder schickt es per Post an das zuständige Arbeitsamt bzw. Jobcenter.
Eine Umschulung ist keine Pflichtmaßnahme sondern liegt im persönlichen Ermessen des Sachbearbeiters. Probiert es Herr A nun schon eine ganze Weile ohne Erfolg, dann wird sich auch daran nichts ändern, dass er das ganze nun schriftlich beantragt. Es ist eine kann Regelung und keine Muss Regeln. Für eine Umschulung braucht es jedenfalls gute Gründe und dann ist auch nicht jeder Bereich möglich, sondern nur diejenigen, in denen großer Bedarf herrscht und man auch gute Chancen auf eine Anstellung hat.
Nur alleine aus der Laune heraus kann man sich nicht zum Reitlehrer ausbilden lassen wenn kein Bedarf besteht. Momentan sehr gefragt sind die sozialen Berufe wie Erzieher und Pflegekräfte. Damit hätte Herr A eine gute Chance, alles was kaufmännisch ist, ist restlos überlaufen und wird in den meisten Fällen auch gar nicht mehr gestattet. Es sei denn, dass die Umschulung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dazu gibt es nochmals andere Bestimmungen als wenn es alleine aus dem Grund gefordert wird, dass man in seinem alten Beruf keinen Job findet.
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