Definition Sachmängelhaftung und Gewährleistung beim Auto

vom 25.04.2013, 21:09 Uhr

Wenn bei einem Auto während der Garantiezeit ein Mangel auftritt, so sollte doch für mein dafürhalten stets immer eine kostenlose Mangelbeseitigung der Normalfall sein. Ich habe mich dahingehend mal online ein wenig umgesehen und stoße immer wieder auf die Begrifflichkeiten von Sachmängelhaftung und Gewährleistung beim Auto. Beinhaltet das eine nicht auch das andere und ist somit das gleiche? Worin bestehen denn die genauen Unterschiede zwischen Sachmängelhaftung und Gewährleistung?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im Prinzip ist das richtig, die gesetzliche Gewährleistung wird auch Sachmängelhaftung genannt, beide Begriffe bezeichnen dieselbe Sache. Die erwähnte Garantiezeit ist hingegen etwas anderes.

Die Sachmängelhaftung, welche ein Jahr gilt und gesetzlich vorgeschrieben ist, findet bei allen Mängeln die bereits beim Fahrzeugkauf vorhanden waren Anwendung. Sie kann auch nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Allerdings greift sie nicht bei üblichem Verschleiß. Sie beinhaltet außerdem, dass dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss. Gelingt ihm diese nicht, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, oder vom Vertrag zurücktreten

Eine Gebrauchtwagengarantie hingegen ist nicht vorgeschrieben. Einfluss auf Ansprüche aus der Sachmängelhaftung hat sie nicht. Man muss sich natürlich im Klaren sein, dass die Garantie oft nicht alle Kosten abdeckt, oder sich nur auf bestimmte Baugruppen beschränkt; weiterhin ist sie oft an bestimmte Bedingungen gebunden. Ferner ist in der Regel eine Kaufpreisminderung oder Vertragsauflösung nicht vorgesehen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Jegliche Reparatur wird das Autohaus nicht zahlen, das ist bei Neuwagen ja auch so. Wenn dir in der ersten Zeit bei einem neuen gebrauchten Auto ein Marder Schläuche oder Kabel durchbeißt, kann der Autohändler auch nichts dafür und wird die Reparatur auch nicht übernehmen.

Auch wenn man in dem einen Jahr mit dem Auto so viel fährt, dass die Bremsbeläge abgenutzt sind, wird das auch niemand übernehmen, weil es normal ist, dass das passiert, wenn man bremst.

Im Zweifel würde ich einen juristischen Fachmann zuziehen, wenn man wissen will, ob der Autohändler hier in der Pflicht ist oder nicht. Auch wenn man ein konkret ausgedachtes Fallbeispiel hätte, könnten wir uns hier nicht definitiv dazu äußern.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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