Einseitige Einladungen als Freundschaftskündigung auffassen?

vom 24.07.2016, 15:51 Uhr

Jeder von uns wird mal eingeladen, das kann zu einer Hochzeit sein, zu einem Geburtstag, zu einer Familienfeier oder dem Klassentreffen. Möglichkeiten gibt es da viele, schon fast zu viele, sodass man die hier gar nicht alle aufzählen könnte selbst wenn man wollte.

Findet ihr, dass Einladungen immer auf Gegenseitigkeit beruhen müssen? Also wenn ich zum Beispiel zu einem Geburtstag oder zu einer Hochzeit eingeladen bin, müsste ich diese Gastgeber eurer Meinung nach dann auch zu meinem Geburtstag oder zu meiner Hochzeit einladen? So einen Fall habe ich aktuell in meinem Umfeld. Da wurde jemand nicht im Gegenzug zu einer Hochzeit eingeladen, sodass diese Person es als Freundschaftskündigung und Kriegserklärung interpretiert und deswegen ziemlich eingeschnappt und beleidigt ist. Ich bin nicht der Meinung, dass Einladungen immer auf Gegenseitigkeit beruhen müssen.

Das Verhältnis zum Gastgeber kann sich ja auch verschlechtern oder - im Fall einer Hochzeit - man feiert nicht groß, sondern nur sehr klein und intim, sodass die Gästeliste entsprechend angepasst wird. Da kann ich schon verstehen, wenn man da eben selektiert. Wie seht ihr das? Würdet ihr einseitige Einladungen als Freundschaftskündigung auffassen oder findet ihr das übertrieben?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich war auch immer der Meinung, dass man zu eigenen Feierlichkeiten auch unbedingt die Personen einladen muss, bei denen man auch schon mal eingeladen wurde. Allerdings finde ich, dass es heute doch immer lockerer gesehen wird und würde das auch nicht mehr so handhaben.

Bei unserer Hochzeit habe ich mich sogar darüber geärgert, gewissen Personen eingeladen zu haben, bei denen ich schon vorher überlegt hatte, ob ich sie denn unbedingt einladen muss. Ich wollte höflich sein und die Etikette wahren, so habe ich ihnen dann auch eine Einladung zukommen lassen und mich dann am Ende über deren Verhalten sehr geärgert. Da es sich um Verwandtschaft gehandelt hat, sieht man das dann vielleicht sogar noch kritischer.

Ich denke aber auch, dass man die Hintergründer bedenken sollte, die vielleicht ein Grund dafür sind, warum man eben keine Gegeneinladung bekommen hat. Wie du schon schreibst, kann es ja auch sein, dass nur im kleinen familiären Rahmen gefeiert wird. Schlimm fände ich es schon, wenn ich bei meiner besten Freundin oder gar Schwester vielleicht nicht eingeladen würde, wenn jedoch die restliche Familie dort wäre. Ich würde es daher immer von der Person und von der jeweiligen Feierlichkeit abhängig machen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich finde es absolut übertrieben, wenn man so etwas dann gleich als Kündigung der Freundschaft sieht, wenn man selber nicht zu einer Feier eingeladen wurde, obwohl man selber die andere Person eingeladen hatte. Gerade bei einer Hochzeit ist es doch total unterschiedlich, wie gefeiert wird. Dabei ist eine Feier im kleinsten Rahmen durchaus nicht unüblich, bei der dann vielleicht einige Freunde und Bekannte nichts verloren haben, um es mal hart auszudrücken.

Irgendwo muss man bei sämtlichen Feiern eine Grenze ziehen und man kann einfach nicht alle Leute einladen, auch wenn man von denen vielleicht schon mal eingeladen wurde. Ich kann es verstehen, dass man dann vielleicht erst einmal enttäuscht ist. Aber daraus direkt eine Freundschaftskündigung zu machen und somit ein solches Drama, das ist es einfach nicht wert.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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