Kurzzeitparken auf Anwohnerparkplatz möglich?

vom 18.07.2016, 18:55 Uhr

Ein Bekannter von mir hat auf einem Anwohnerparkplatz, der auch entsprechend markiert ist, sein Auto für kurze Zeit abgestellt. Als er zurückkam, hing daran ein Zettel von einer Privatperson, dass er gemeldet werden würde und dann wäre in Knöllchen fällig.

Ist es möglich, dass man noch nicht einmal das sogenannte Kurzzeitparken zum Be- und Entladen dort anwenden darf? Kann man wirklich jemanden bei den örtlich Behörden so anschwärzen, dass er ein Knöllchen bekommt? Wo kann man diese Regelungen genau nachlesen (von der StVo habe ich auch schon gehört!)?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nun das kommt darauf an, was das für ein Parkplatz ist. Wenn es ein Privatparkplatz ist, der dem Vermieter des Anwohners gehört, kann man da nicht wie man will darauf parken. Aber dafür kann es dann auch kein Knöllchen geben, da hier kein öffentlicher Verkehrsraum im eigentliche Sinne vorliegt.

Man sollte sich dann aber nicht wundern, wenn das Auto plötzlich abgeschleppt wird und man eine Rechnung bekommt. Schließlich benutzt man ja ungeniert einfach Privateigentum eines anderen.

Ich finde das persönlich auch recht dreist, einfach so auf solchen Anwohnerparkplätzen zu parken. Dafür hat der Anwohner ja schließlich Geld bezahlt um diesen Parkplatz zu mieten. Ich meine es würde von uns ja auch keiner auf die Idee kommen, einfach mal so für einen Tag das Auto eines wildfremden Menschen zu nutzen oder nachts einfach ohne zu fragen in einer fremden Wohnung zu übernachten. Und nichts anderes ist es bei diesen Parkplätzen ja auch.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Nur am Rande: Der Begriff Anwohnerparkplatz existiert in der StVO seit vielen Jahren nicht mehr, es heißt Bewohnerparkplatz. Die genaue Definition von diesem ist im Übrigen ein Parkplatz im öffentlichen Raum, gekennzeichnet durch ein Park-/Halteverbotsschild oder einem Parkplatzschild mit dem Zusatz "Bewohner mit Parkausweis Nr. ... frei". Alles andere auf befriedeten Grundstücken ist einfach nur ein Privatparkplatz.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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