Probearbeiten in Elternzeit erlaubt und möglich?
A ist Angestellt in einem befristeten Arbeitsverhältnis und momentan in Elternzeit. A möchte nach der 2-jährigen Elternzeit nicht mehr beim alten Arbeitgeber arbeiten und bewirbt sich fleißig bei verschiedenen Unternehmen. Nun wurde A nach einem Vorstellungsgespräch angeboten eine Woche unentgeltlich zur Probe zu arbeiten um sich ein besseres Bild voneinander machen zu können. A verspricht sich davon sehr viel und sieht gute Chancen für eine Anstellung hinterher.
Aber darf A überhaupt während der Elternzeit unentgeltlich zur Probe arbeiten? Oder braucht es dazu die Zustimmung vom Arbeitgeber der die Elternzeit genehmigt hat oder die der entsprechenden zahlenden Elterngeldstelle? Denn A hat von den Plänen noch nichts mitgeteilt und auch der Arbeitgeber geht bislang davon aus, dass A in wenigen Monaten an den Arbeitsplatz zurückkehrt. A möchte dem Arbeitgeber eigentlich nichts von den laufenden Bewerbungen erzählen.
Ich glaube, dass es A aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich sein wird woanders probezuarbeiten. Das Problem wird denke ich ähnlich sein, als wenn man krank geschrieben ist. Wenn man krank geschrieben ist, sind Tätigkeiten erlaubt, die einem nicht schaden, das wird in der Elternzeit, in der man nicht arbeiten kann, ähnlich sein. Man nimmt sich diese ja, weil man nicht in der Lage ist zu arbeiten. Wenn man dies aber woanders tut und dann was passiert, dann wird keine Versicherung der Welt dafür haften.
Also Elternzeit nimmt man in der ersten Linie um das Kind zu erziehen und sich dem Kind zu widmen. Das hat rein gar nichts damit zu tun, dass man nicht in der Lage wäre zu arbeiten. Teilweise wird auf die Elternzeit bzw. Erziehungszeit auch verzichtet und die Frauen gehen neben dem Kind weiterhin arbeiten. 3 Jahre stehen einem inzwischen zu, meistens werden diese direkt ab der Geburt des Kindes genommen bzw. zumindest ein Teil davon.
Wie du es hier beschreibst dann dürfte auch niemand bei einem anderen Unternehmen einfach so zur Probe arbeiten gehen dürfe, wenn er noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist und sich ebenfalls nach einer neuen Stelle umsieht. Aber ich weiß das solche Dinge durchaus gemacht werden aber unter welchen Umständen das überhaupt erlaubt ist oder ob die Elternzeit dabei einen Sonderfall darstellt ist mir eben nicht bekannt.
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