Beleidigungsurteil zugunsten Frau Kraft's zu milde?
Ich musste gerade irgendwie lachen. Ich bin eben ein echtes Ruhrpottmädel mit Frechschnauze, wie sie gewachsen ist. Hier sagt man oftmals auch etwas forscher, was man denkt und meint es nicht direkt böse. Der Spruch "IQ wie ein Toastbrot" ist bei uns im Umkreis auch sehr verbreitet.
Nun hat wohl jemand gemeint, dass er Frau Hannelore Kraft entsprechend beleidigen müsse. Der [url=http://www.n-tv.de/der_tag/IQ-wie-Toastbrot-Beleidigung-von-Kraft-hat-Folgen-article18232996.html:1vov9688]Artikel[/url:1vov9688] zeigt auf, dass ein 58 Jähriger ihr eine E-Mail schrieb und diese Beleidigungen von sich gab. Die erste E-Mail habe Frau Kraft sogar noch mit Erläuterungen beantwortet, was ich ja mal mega genial fand, dass sie noch darauf antwortete.
Doch es folgte eine zweite Beleidigung ala "korruptes Pack" und an den Pranger mit Euch. Das geht natürlich schon echt sehr weit und daraufhin hat Frau Kraft letzten Endes einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Diesen hat sie jetzt mit einer Geldstrafe von 2250 Euro gewonnen.
Mein Freund ist allerdings der Meinung, dass an den Pranger schon sehr hart ist und irgendwie auch ganz missinterpretiert verstanden werden kann. An den Pranger werden ja Menschen gehangen und vieles mehr. Er kam mir dann mit den Schauermärchen aus Saudi Arabien, dem Orient im Allgemeinen sowie früher, sodass man auch richtig klugscheißerisch da hätte agieren können.
Findet Ihr, dass 2250 Euro für eine Beleidigung derart zu wenig ist oder sogar zu viel? Mein Freund meinte nämlich derweil auch, dass wenn er jemand "normales" so beleidigen würde, niemals 2250 Euro als Urteil gekommen wären, sondern nur wenige hundert Euros. Wie seht ihr das Urteil, gerechtfertigt, zu milde oder einfach auch nur kleinlich?
Wie kannst du denn die Höhe der Strafe anhand der Summe einschätzen, Kätzchen? Geldstrafen werden in Deutschland nach der Anzahl der Tagessätze und dem Einkommen bemessen. Wobei der Tagessatz zwischen 10 und 30.000 Euro liegt und die Anzahl bis 5 bis 360 Tagessätze, wenn keine Gesamtstrafe für mehrere Taten gebildet wird.
Zur Ermittlung eines Tagessätzen wird das Einkommen und das Vermögen des Täters und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen angesetzt. Es wird also berechnet, welcher Betrag dem Verurteilten tatsächlich monatlich zur Verfügung steht. Davon 1/30 ergibt des Tagessatz.
Wenn also ein sehr einkommenschwacher Täter zu 360 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt wird, dann sind das "nur" 3.600 Euro und es ist für ihn die höchstmögliche Geldstrafe. Danach käme nur noch Haft infrage. Ist der Täter dagegen sehr gut situiert und wird nur zu 5 Tagessätzen zu je 1.000 Euro verurteilt, zahlt er er mit 5.000 Euro deutlich mehr, sein Vergehen war aber viel geringer.
Ohne die Zahl der Tagessätze zu kennen, sagt die Summe absolut nichts über die Schwere des Urteils aus. Daher kann niemand beurteilen, ob dieses Urteil fair, zu milde oder zu hart ausgefallen ist. Dazu fehlen einfach die nötigen Informationen.
Das Urteil ist ein Witz. Der Mann ist Bezieher von Sozialleistungen und wird die Summe wohl nicht zahlen können und dann in den Knast müssen. Da standen früher bei BILD unter jedem Artikel mit Hartz IV ganz andere Kommentare. Hier wird ein klares und deutliches Signal gesetzt, dass Arme nur zu kuschen haben und Recht nur für Reiche gilt. Ein Bezieher von Sozialleistungen kann sich aus guten Grund genau solche Verfahren nicht leisten.
Juri, wie kommst du darauf, dass der Mann Sozialleistungen bezieht? Er war langzeitarbeitslos, als er die beleidigenden Äußerungen gemacht hat. Heute arbeitet er als Haustechniker und verdient 2.200 Euro brutto. Er hat 45 Tagessätze zu 50 Euro erhalten. Das mag man zu viel finden, aber absitzen muss er das sicherlich nicht, wenn er nicht will.
cooper75 hat geschrieben: Er war langzeitarbeitslos, als er die beleidigenden Äußerungen gemacht hat.
Genau dies ist für mich der springende Punkt. Ich erinnere hier mal an Clements Parasitenvergleich, den er als Mitglied der SPD gemacht hat. Wenn man sich heute die ganzen Arno-Dübel-Geschichten mal wieder hervorholt und sieht, was dort für Kommentare gemacht wurden, kann man über diese Aussage nur müde lächeln. Dieses Urteil ist ein Hohn für alle deutschen Langzeitarbeitslosen, die sich jahrelang Missbrauchsgeschichten und übelste Beschimpfungen anhören mussten.
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