Rauchen in Quarantäne
Frau A. ist Patientin in einem Krankenhaus. Auf einer offenen Station, die je nach Ausgangsregelungen jederzeit verlassen werden kann. Als Frau A. aufgenommen wurde, dufte sie ein Schriftstück unterschreiben, in dem unter Anderem steht, das nur an den angewiesenen Raucherplätzen geraucht werden darf. Im Falle von Frau A. muss sie die Station verlassen um an die Raucherplätze zu kommen. Auf den geschlossenen Stationen des Krankenhauses gibt es stationsinterne Raucherräume, die den Patienten der offenen Stationen aber nicht zur Verfügung stehen.
Frau A. ist freiwillig in dem Krankenhaus und auch im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Und Frau A. ist starke Raucherin. Frau A. hat aber kein Problem damit die ausgeschriebenen Raucherplätze aufzusuchen.
Nun gibt es auf dieser offenen Station Fälle eines hochansteckenden Virus. Daraufhin wird diese Station isoliert und die Patienten müssen mehrere Tage ohne Ausgang in ihrem Zimmern bleiben. Das Rauchen auf den Zimmern ist verboten. Mitpatienten sagen, Rauchen kann einem nicht grundsätzlich verboten werden und in dem genannten Fall müsste den Rauchern eine Möglichkeit zum Rauchen gegeben werden.
Andere sagen, man habe das Schriftstück ja unterschrieben, unter der Voraussetzung, das man die Station verlassen kann, um die ausgeschriebenen Raucherplätze nutzen zu können. Von Einsperren war da nie die Rede gewesen. Die Raucher wären ja weiterhin bereit den Weg zu den Raucherplätzen in Kauf zu nehmen.
Weiß jemand wie die rechtliche Lage da aussieht? Alle Räumlichkeiten der Station sind mit Rauchmeldern ausgestattet. Laut Auskunft einer Person des Pflegepersonals kostet es 800 Euro falls die Rauchmelder losgehen und die Feuerwehr kommen muss. Das sei wohl schon des öfteren als Fehlalarm passiert.
Wie die Rechtslage ist, kann ich nicht sagen. Für mich ist es ein Sonderfall, der von der Klinikleitung sofort geklärt werden muss. Den Rauchern sollte ein Zimmer - Aufenthaltsraum oder so - zur Verfügung gestellt werden, damit sie rauchen können.
Ich bin keine Raucherin, aber ich weiß, dass Rauchen nicht in einem Tage aufgegeben werden kann. Hier ist vorauszusehen, dass die Raucher das nicht lange aushalten und es mit ihrer Gesundheit zusätzliche Probleme gibt. Das dürfte auch den Ärzten bekannt sein.
Wenn kein Aufenthaltsraum für Patienten zur Verfügung steht, müsste man den Raum für das Personal nehmen und den Rauchmelder abschrauben. Natürlich muss dann der Raum beobachtet werden, wenn der Rauchmelder abgeschaltet ist. Das ist kein Problem und schnell gemacht. Bei geöffnetem Fenster dürfte der Qualm auch schnell abziehen. Ich nehme an, dass Balkone nicht zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich sollte man hier mit der Klinikleitung sprechen, damit eine erträgliche Situation geschaffen wird. In einem solchen Sonderfall muss sofort gehandelt werden. Man darf die Patienten nicht zum Nichtrauchen zwingen, das müssen sie selbst entscheiden.
LittleSister hat geschrieben:Mitpatienten sagen, Rauchen kann einem nicht grundsätzlich verboten werden und in dem genannten Fall müsste den Rauchern eine Möglichkeit zum Rauchen gegeben werden.
Ich denke das ist nur bedingt richtig. Natürlich kann man niemandem vorschreiben, ob er raucht oder nicht. Aber man hat ein Hausrecht und darf darüber regeln, was in seinem Haus gemacht wird oder nicht. So steht es eben jedem Krankenhaus frei, das Rauchen zu erlauben oder nicht. Schließlich ist Rauchen ja kein Grundrecht, was immer zu gewähren ist.
In besagtem Fall kann man natürlich versuchen auf Grund der besonderen Situation eine Lösung zu finden. Allerdings darf man ja nicht vergessen, dass dort eine Isolierung vorgenommen wurde zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Würde man nun den Patienten erlauben von dieser Station irgendwo hinzugehen, dann hätte die Isolierung ja ihren Sinn verloren.
Ich weiß, dass im genannten Fall beim Stationspersonal nach Nikotinpflastern gefragt wurde und die Bitte abgelehnt wurde. Es ist bekannt, dass es in dem Krankenhaus Nikotinpflaster gibt.
Allerdings darf man ja nicht vergessen, dass dort eine Isolierung vorgenommen wurde zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Würde man nun den Patienten erlauben von dieser Station irgendwo hinzugehen, dann hätte die Isolierung ja ihren Sinn verloren.
Die Verbreitung eines Virus kann man aber auch anders verhindern. Im genannten Fall hätte man auch alle Raucher zweimal (vielleicht dreimal) am Tag mit Schutzkleidung ausstatten können, die ja eh gebraucht wurde und mit ihnen die Station verlassen können, unter der Auflage das nichts angefasst wird.
Es ging um einen Keim, der nicht durch die Luft verbreitet wird. Es sei denn, es hätte sich jemand übergeben. Es sind aber alle Patienten der Station, egal ob sie Symptome zeigten oder bereits positiv oder negativ getestet waren unter Quarantäne gestellt.
Die Klinik bat als Wahlmöglichkeit nur an, dass man sich auf eigene Verantwortung entlassen lassen kann. Was ja auch nicht immer eine gute Lösung ist. Vor allem da man sich am nächsten Tag hätte wieder aufnehmen lassen können und damit die Quarantäne hätte umgehen können.
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