Zwei Jahre Haft für Bild mit Köpfen genug?
Ein Islamist ist nach Syrien gegangen und wurde dort mit aufgespießten Köpfen fotografiert. Dieses Bild wurde dann ins Internet gestellt und hat auch hier in Deutschland viel Aufmerksamkeit erregt. Nun ist der junge Herr wieder zurück nach Deutschland gekommen und wurde hier mit 2 Jahren Haft belegt. Meiner Ansicht nach kommt er damit noch sehr gut weg. Mit Sicherheit hat er dort unten noch etwas mehr angestellt. Die Aberkennung der Staatsbürgerschaft sollte in solchen Fällen auch noch eine Option sein.
Ich finde es nicht gut, wenn man über bereits beschlossene Dinge urteilt. Er war vor einem Gericht und dieses hatte aufgrund der deutschen Rechtslage zu entscheiden. Ob das nun besonders fair, nett oder sonst irgendetwas war, mag ich nicht beurteilen und auch nicht, ob die Strafe zu milde ist. Das ist auf jeden Fall eine schlimme Sache, aber man hat nun mal nur bestehende Gesetze und kann sie nicht nach dem Willen anpassen, wie es einem gerade mal passt.
Wenigstens ist er verurteilt worden. Für die Angehörigen der Opfer ist dies ein schwacher Trost. Die Opfer bringt keiner wieder und für die galt keine Rechtsstaatlichkeit. Und der Täter kann weiterhin seine Untaten fortsetzen. Alleine die Überwachung von so jemandem bindet 20 Polizisten und kostet mindestens einen 6stelligen Betrag im Jahr. Irgendwann sind die Polizisten auch ausgebrannt. Und was passiert dann?
Du solltest froh sein, dass deutsche Gerichte nicht willkürlich urteilen, weil dadurch auch Menschen mit deiner Gesinnung geschützt werden. Schon mal darüber nachgedacht?
Eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft wurde ja nun beschlossen für Menschen, die sich einer Terrororganisation im Ausland angeschlossen haben und eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Aber warum das nicht rückwirkend geht und warum man das auch nicht mit deutschen Staatsbürgern ohne doppelte Staatsbürgerschaft machen kann sollte selbst dir klar sein.
Ich kenne nun die Einzelheiten dieses Verfahrens nicht, aber scheinbar konnte man diesem Herren keine Mitwirkung bei der Tötung dieser Menschen nachweisen, deren Köpfe da aufgespießt waren. Denn sonst wäre das Strafmaß natürlich viel zu gering, weil das würde ja schon in die Kategorie Kriegsverbrechen gehören. Ob man solche Leute mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft erschrecken kann, weiß ich nicht, aber selbst das, würde wohl auch wieder ein jahrelanges Verfahren nach sich ziehen.
Wer nach Syrien ging, wusste, was er tat und hätte genug Zeit zum Nachdenken. Gerade Männer wurden doch mit jesidischen Jungfrauen angeworben. Viele wurden als Attentäter ausgebildet. Da sollte man von einer Mittäterschaft ausgehen können und dies dementsprechend zur Anklage bringen. Außerdem ist der Rechtsstaat auch dafür verantwortlich, dass die rechtstreuen Bürger nicht durch solche Heimkehrer zu Schaden kommen.
Es ist ihm ja offenbar leider nicht nachzuweisen, dass er etwas mit dem Mord selbst (und das wird wohl Mord gewesen sein!) zu tun gehabt hatte. Das ist sicher schwer zu ertragen, zumal er selbst sich vermutlich damit gebrüstet haben wird. Daher auch die Bilder, welche er mit Sicherheit bewusst und mit eben dieser Intention hat aufnehmen und verbreiten lassen. Aber rechtsstaatlich sind diese Indizien vermutlich zu schwach, um jemanden wirklich wegen Mordes zu verurteilen. Daher sind wenigstens diese zwei Jahre "angemessen" - allein für das Beisein und dem Umgang mit den Ermordeten. Schließlich wurde die Tat verherrlicht!
Einen Entzug der Staatsbürgerschaft halte ich für schwierig und man stelle sich vor, wie leicht man es dem Staat machen würde, sich über diesen Weg der "wehrhaften Bürger" entledigen zu können. Wer dann mit der Regierung (welche dann den Staat in der Handlung ausmacht) nicht einverstanden wäre und dagegen vorgeht, verliert einfach die Staatsbürgerschaft? Das wäre zu einfach und würde den demokratischen Rechtsstaat begraben! Deshalb gibt es hier hohe Hürden und in dem Fall hat der Täter diese nicht überschritten. Wüsste jedenfalls nicht, dass er noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt.
Cloudy24 hat geschrieben:Du solltest froh sein, dass deutsche Gerichte nicht willkürlich urteilen, weil dadurch auch Menschen mit deiner Gesinnung geschützt werden. Schon mal darüber nachgedacht?
Sollte ich mal vorhaben, meinen Pass zu verbrennen, auf einen anderen Staat zu schwören, mir einfach irgendwelche Frauen zu nehmen und anderen Menschen im Namen einer Religion nach Herzenslust weh zu tun, werde ich mich über naive Kuffar freuen, die dafür sorgen dass ich bei ihnen so weitermachen kann. Sollen sich die Opfer von Anis Amri auch über unseren tollen Rechtsstaat freuen? Wie sieht es mit den Jesidinnen aus, die hier ihre ehemaligen Peiniger wieder erkennen?
Um noch mal Bezug auf den ursprünglichen Beitrag zu nehmen, möchte ich da auch ganz gerne mal meinen Senf dazu geben. Dieser Mann hat also 2 Jahre Haft dafür bekommen, weil er sich mit einem aufgespießten Kopf hat ablichten lassen und das dann auch noch schön in den sozialen Medien verteilt oder dort ist es zumindest rum gegangen. Wie das auch immer verbreitet wurde ist dabei aber auch zweitrangig.
Dieser Mann ist als Islamist nach Syrien gegangen, dass sind für mich schon mal zwei dicke Dinger die er sich erlaubt hat, die für mich jedes Recht auf Wiedereinreise verwirkt haben. Es kann einfach nicht sein, dass ein Mensch, der so einen absurden Glauben verfolgt und damit die Menschenrechte mit Füßen tritt, dann auch noch so lächerlich dafür bestraft wird, wenn man ihn dann schon wieder einreisen lässt. Wenn er auch die Enthauptung wahrscheinlich nicht selber durchgeführt hat oder man es ihm zumindest nicht nachweisen kann, so grenzt es in meinen Augen zumindest an Leichenschändung, sich mit dem Kopf eines Toten ablichten zu lassen.
Wahrscheinlich wurde bei der Urteilsverkündung nur die Tatsache zu Grunde gelegt, dass er sich nur hat ablichten lassen. Ich finde, dass gerade bei so etwas aber alles berücksichtigt werden sollte. Nicht nur die Straftat für das wofür er die 2 Jahre bekommen hat, sondern auch die anderen Umstände. Die Radikalisierung und die Gefahr die von ihm ausgehen könnte, sonst hätte er sich auch nicht mit dem Kopf eines getöteten Menschen abbilden lassen.
Für mich ist dieser Mensch entweder so hochgradig radikalisiert oder so verwirrt im Kopf, dass er eigentlich niemals mehr auf die Menschheit losgelassen werden darf. Wenn es allein nach mir gehen würde, könnte der Typ von mir aus in Syrien verrotten und hat jedes Recht verwirkt auch nur wieder einen Fuß nach Deutschland zu setzen.
derpunkt hat geschrieben:Es ist ihm ja offenbar leider nicht nachzuweisen, dass er etwas mit dem Mord selbst (und das wird wohl Mord gewesen sein!) zu tun gehabt hatte. Das ist sicher schwer zu ertragen, zumal er selbst sich vermutlich damit gebrüstet haben wird. Daher auch die Bilder, welche er mit Sicherheit bewusst und mit eben dieser Intention hat aufnehmen und verbreiten lassen. Aber rechtsstaatlich sind diese Indizien vermutlich zu schwach, um jemanden wirklich wegen Mordes zu verurteilen.
Wir hatten zuletzt den Fall eines Buchhalters bei einem Konzentrationslagers. Der wurde alleine wegen seines Einsatzortes und der Zugehörigkeit zur Schutzstaffel wegen Beihilfe zum Mord in über 100.000 Fällen angeklagt. Im Kampf gegen Rechts ist auf einmal viel mehr möglich. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
Vor allem ist Bagdadi immer noch am Leben und Willens, seine Hassjünger gegen die westliche Demokratie zu hetzen. Immerhin mussten die Leute einen Eid schwören und der besitzt immer noch Gültigkeit. Wie will man denn den Hinterblieben des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarktes erklären, dass unser "Rechtsstaat" nicht anders konnte? Wie will man dies zukünftigen Hinterbliebenen erklären?
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