Muss man Fahrradweg benutzen wenn vorhanden?

vom 13.07.2016, 20:22 Uhr

Ich fahre zwar relativ selten mit dem Fahrrad, aber ich habe mich auch schon dabei erwischt, dass ich auf der Straße geradelt bin, obwohl auch ein Radweg vorhanden war. Ging es euch auch schon mal so und ist das soweit eigentlich auch zulässig oder muss man unbedingt den Fahrradweg nutzen, wenn dieser da ist? Könnte solch eine Nachlässigkeit eigentlich auch mit einem Bußgeld belegt werden?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Radwege, welche mit dem blauen Radfahrerschild gekennzeichnet sind (oder dem ebenfalls blauen mit Fahrrad und Personen), müssen benutzt werden, ansonsten ist es in der Tat eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt.

Die StVO unterscheidet hier zwischen rechten und linken Radwegen, dies richtet sich nach der Ausrichtung des Schildes, denn sie müssen in korrekter Fahrtrichtung benutzt werden. Radwege können aber auch durch entsprechende Beschilderung für beide Richtungen freigegeben sein. Ist nur ein linker Fahrradweg vorhanden, aber nicht in Gegenrichtung freigegeben, muss der Radfahrer den Seitenstreifen oder die Fahrbahn benutzen.

Unbeschilderte Radwege können benutzt werden, müssen es aber nicht; Gleiches gilt für anderweitige Wege mit dem Hinweis "Radfahrer frei".

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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