Bei Verlust von Hundemarke eidesstattliche Erklärung abgeben

vom 06.07.2016, 19:14 Uhr

Wieso gängeln solche Regeln nur die Bürger? Ich habe 5 Hunde, von denen drei für Fremde gleich aussehen und zwei ebenfalls. Aus rechtlichen Gründen darf ich aber in meinem Bundesland immer nur einen Hund führen. Da käme ich mit einer Marke aus, maximal brauchte ich zwei, wenn das Personal mich kennt.

Dazu kommt, dass man jeden Hundehalter ansprechen müsste. Mit der Marke am Hund erkennt man bei den meisten Hunden im Vorbeigehen, dass sie versteuert sind. Das ist auch nicht anders als bei Nummernschildern oder Plaketten für die Reitabgabe.

Außerdem ist der Aufwand der Kontrolle hoch. Denn das Ordnungsamt darf keine Auskünfte zur Hundesteuer erhalten. Das fällt unter das Steuergeheimnis. Die können nur die Daten des Halters erheben und an das Stadtsteueramt weitergeben. Alles weitere muss das Steueramt veranlassen, denn auch Hundesteuer fällt unter das Steuergeheimnis. Die Gemeinde hat ein berechtigtes Interesse an der vereinfachten Kontrolle, um Kosten zu sparen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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