Wirkt ein Führerscheinentzug bei Unterhaltsrückstand?

vom 08.07.2016, 11:28 Uhr

Unsere Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ja mit ihrem Vorstoß, säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein zu entziehen, für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Aber sie erhält dafür nicht nur Beifall, sondern auch einiges an Kritik. Wie würdet ihr denn diesen Vorstoß bewerten?

Glaubt ihr, dass man damit säumige Unterhaltszahler wirklich erschrecken kann und dass ein solches Gesetz, die Zahlungsmoral Unterhaltspflichtiger wirklich spürbar verbessert? Wäre dies wirklich ein probates Mittel, das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern zu verringern?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich halte es für Blödsinn den Führerschein bei einem Unterhaltsrückstand einzuziehen und somit dem Mann womöglich in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Dann ist nämlich niemandem geholfen.

Ich habe in diesem Thema überhaupt keine Erfahrungen aber springen bei einem Unterhaltsrückstand nicht die Familienkassen ein, zahlen vorläufig diesen Unterhalt und holen ihn dann später vom Vater zurück? Also würde es die Armut von allein Erziehenden Müttern doch gar nicht verhindern.

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es ist ziemlich sinnlos, jemandem den Führerschein wegzunehmen, wenn dieser kein Unterhalt zahlt. Es sollte lieber mal genauer bei Arbeitgeber und Unterhaltspflichtigen geschaut werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es viele Arbeitgeber gibt, die ihren Mitarbeiter dann herunterstufen, damit er kein Unterhalt zahlen muss und den Rest bar auf die Kralle gibt.

Das habe ich jetzt nicht das erste Mal mitbekommen. Von meiner besten Freundin der Vater hat das sein Leben lang auch offen zu gegeben, wie das bei ihm lief, damit er kein Unterhalt für seine Kinder zahlen musste. Denn es gibt genug Arbeitgeber, die das bewusst so deixeln. Vor allem, wenn es gute Mitarbeiter sind, die dann drohen, gar nicht mehr zu kommen und lieber Hartz IV zu kassieren. Das hat der Papa meiner besten Freundin nämlich immer gemacht und da er seit Jahren dort angestellt war, die sich eher sogar freundschaftlich kannten, hat der Arbeitgeber immer das Gehalt auf das Minimum gestuft, wo kein Unterhalt zahlbar von ist.

Sowas muss geregelt werden, mehr Kontrolle der Kontoauszüge, mögliche andere Dinge, die beachtlich darauf einwirken, dass hier etwas nicht stimmt. Viel wichtiger wäre es, wenn bis zum 18 Lebensjahr der Unterhalt vorausgesandt wird, falls "Papa" nicht zahlt, zahlen will oder kann und dieser in jedem Fall das abarbeiten muss. Entweder in Raten, durch ähnliche Sozialstunden oder am Ende eben in den Bau dafür geht, wenn man meint, nicht zahlen zu müssen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich finde, den säumigen Unterhaltspflichtigen den Führerschein wegzunehmen, ist nicht die Lösung. Viel mehr sollten ordentliche und außerordentliche Kontrollen stattfinden, um den Lohn vor und nach der Trennung zu prüfen.

Ich kenne einige Fälle, wo, wie auch oben schon geschrieben, der Vater in dem Fall , vom Arbeitgeber heruntergestuft wurde, um auf dem Lohnzettel weniger zu verdienen. Den Lohnausgleich gab es da auch bar auf die Hand, schön am Staat und den Kindern vorbei.

Ebenso kenne ich Fälle, wo der Vater komplett aufgehört hat zu arbeiten. Und ja, es stimmt, in diesem Fall springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein, den der Unterhaltspflichtige dann eigentlich zurückzahlen muss. Aber erstens zahlt der Staat nur den minimalen Satz, so dass mit Hartz VI aufgestockt werden muss. Und zweitens, wenn der Unterhaltspflichtige nicht mehr arbeiten geht in Zukunft, wovon soll er oder sie denn dem Staat das Geld zurück bezahlen?

Ich kenne aber auch den Fall, dass der Vater anstandslos den Pflichten der Unterhaltspflicht nachkommt, und von der Mutter des Kindes auf übelste hintergangen wird, was diese Zahlungen angeht. So dass Beträge doppelt und zu viel bezahlt wurde, etc.

Alles in allem bin ich dafür, dass die Regelungen Unterhaltes anders gestaltet wird und schärfer kontrolliert wird. Aber der Entzug des Führerscheins ist da meiner Meinung nach kein geeigneter Ansatz, denn dies könnte begünstigen, dass der Unterhaltspflichtige dann nicht mehr arbeiten geht / gehen kann. Und damit ist keinem geholfen.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich finde das ganze ebenfalls lästig. Wenn der Papa auf dem Land wohnt und keine andere Möglichkeit hat als mit dem Auto auf die Arbeitsstelle zu gelangen, wie soll er dann Geld verdienen für den Unterhalt? Somit provoziert das doch noch mehr, dass man seine Stelle hinschmeißt und eben nicht mehr arbeiten geht. Das wäre jedenfalls meine Maßnahme, wenn man noch zusätzliche Sanktionen aufbringen will.

Mit den Arbeitgebern ist das ebenfalls solch eine Sache. Es gibt einige die arbeiten in dieser Hinsicht korrekt und natürlich auch die schwarzen Schafe, die lieber ihren Mitarbeiter halten und sich an dessen Forderungen anpassen. Wirklich fair ist das nicht, und somit sollte es generell ein Verbot geben die Gehälter zu kürzen nachdem eben Unterhalt geleistet werden muss. Damit man das kontrollieren kann, sollten dafür auch die Gehaltszettel der letzten Jahre herangezogen werden und somit der Schnitt ermittelt werden. Das geht jedoch auch nur solange, wie der Mitarbeiter im selben Betrieb arbeitet, dort die selbe Arbeit verrichtet und nicht etwa den Arbeitgeber wechselt o.ä.

Daran könnte man es jedoch gut festsetzen und natürlich auch nicht den Unterhaltsanteil an den Unterhaltspflichtigen auszuzahlen, sondern an den Empfänger. Somit vermeidet man auch das nicht zahlen von Vätern, die das Geld eigentlich zur Verfügung haben.

So läuft es bei mir im übrigen auch. Mein Ex Partner hatte auf die Unterhaltsforderungen nicht reagiert und es kam auch nie eine Zahlung. Mithilfe vom Jugendamt bin ich an seinen Arbeitgeber herangetreten und seither kommt der Unterhalt direkt von seinem Arbeitgeber auf mein Konto und wird gar nicht erst an ihn ausgezahlt. Auf der Abrechnung erscheint es bei im jedoch im Gehalt als gesonderter Posten. Das geht aber auch nicht bei jedem Unternehmen, ist derjenige beim Staat angestellt dann kann man es bereits heute so machen. Das fände ich einen deutlich besseren Ansatz, als den Führerschein zu entziehen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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