Welche Gründe für Befreiung von Hundesteuer gibt es?

vom 07.07.2016, 07:43 Uhr

In einem Beitrag schreibt jemand, dass seine Hunde von der Hundesteuer befreit wären. Es käme sonst doch ein immenser jährlicher Betrag zusammen, der sicherlich schwer zu stemmen wäre. Bei uns ist es zum Glück noch machbar einen oder zwei Hunde zu halte. Vielleicht sogar auch noch durchaus einen dritten. Aber je nach Ort, kann es ja schon richtig teuer werden, was die jährliche Steuer für den Vierbeiner angeht.

Nun weiß ich auch, dass manche Hunde von dieser Steuer befreit werden können. Soweit ich weiß, ist das bei Hunden so, die im öffentlichen Dienst stehen bzw. dem Land dienen. So ist es bei Rettungshunden und Hunden die bei der Polizei eingesetzt werden. Allerdings frage ich mich, welche Gründe es ansonsten noch gibt, um einen Hund von der Hundesteuer zu befreien. Gehören auch Blindenhunde oder Assistenzhunde dazu?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Einheitliche Regelungen zur Befreiung von der Hundesteuer gibt es nicht. Jede Gemeinde legt die Höhe der Hundesteuer und die Möglichkeiten zur Befreiung in der eigenen Satzung fest. Theoretisch könnte sie auch ganz auf die Besteuerung der Hundehaltung verzichten.

Besteuert wird grundsätzlich nur die private Hundehaltung. Diensthunde von Polizei und Zoll, gewerblich gehaltene Hunde wie Hütehunde oder Herdenschutzhunde von Berufsschäfern oder der Bestand von Hundehändlern sind von der Steuer ausgenommen. Auch Wachhunde auf gewerblich genutzten Grundstücken sind steuerfrei.

Für alle anderen gilt zuerst einmal die Steuerpflicht. So wird beispielsweise der Diensthund des Polizisten, wenn der Hund in Rente geht und bei seinem Menschen bleibt, steuerpflichtig. Relativ einheitlich befreien fast alle Gemeinden Blindenhunde von der Steuer. Bei anderen Behindertenbegleit- und Assitenzhunden sieht es sehr unterschiedlich aus.

Viele Gemeinden gewähren Bürgern mit einem niedrigen Einkommen in Höhe von Hartz IV einen Steuernachlass von 50 % oder eine komplette Befreiung. Meist gilt das nur für einen Hund und der Bonus verfällt komplett, wenn mehr als ein Hund gehalten wird.

Meist sind die Hunde von Binnenschiffern von der Steuer befreit. In manchen Gemeinden zahlt man keine Steuer, wenn das eigene Grundstück mindestens 200 m vom nächsten Nachbarn entfernt ist, Dann gilt der Hund als Schutz und als vierbeinige Alarmanlage.

Manche Gemeinden belohnen Prüfungen. Also eine bestandene VDH-Begleithundprüfung oder eine bestandene IPO 1 führen in einigen Orten zur Befreiung oder zu einem Nachlass. Manchmal werden auch geprüfte Jagdhunde begünstigt. Viele Gemeinden belohnen die Halter geprüfter Rettungshunde mit einer Befreiung. Andere verzichten für ein oder zwei Jahre auf die Steuer, wenn der Hund aus dem örtlichen Tierheim stammt.

Ich habe die schizophrene Kombination, dass meine Hunde durch ihre Prüfungen nach dem Landeshundegesetz meines Bundeslandes als gefährlich gelten, im Rest Deutschlands sind sie ungefährlich. Gleichzeitig sind sie einsatzfähig im Sinne des Katastrophenschutzes und daher steuerfrei. Allerdings kann ich mich auf der Prüfung ausruhen. Ich muss regelmäßig nachweisen, dass die Hunde den Anforderungen entsprechen und neue Ergebnisse vorlegen.

Immer seltener gibt es die Möglichkeit der Zwingersteuer. Die gilt für nicht gewerbliche Hundezüchter, wenn es denn angeboten wird. Dort sind für einen Pauschalsatz je nach Satzung bis zu 3 oder 5 Stammhunde des Züchters und Welpen bis zu einem Alter von 6 Monaten inbegriffen. Das war immer günstiger als die Einzelsteuer pro Hund. Aber das schaffen eben immer mehr Gemeinden ab.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Viele Gemeinden belohnen die Halter geprüfter Rettungshunde mit einer Befreiung.

Bei den meisten ist das nur der Fall, wenn diese auch aktiv im Dienst stehen. Sobald die Hunde in Rente gehen, der Halter das ganze aufgibt und aus der Organisation austritt, werden die Steuern wieder fällig. Zudem muss die regelmäßige Teilnahme auch nachgewiesen werden, einfach nur als Karteileiche in einer Ortsvereinigung vor sich schimmeln, kein Training und keinen Einsatz besuchen geht nicht und wird auch nicht geduldet. Daher muss die Steuerbefreiung jedes Jahr aufs neue Beantragt werden zusammen mit einer Bescheinigung der Ortsvereinigung, dass man auch da war.

Bei Rettungshunden die etwas ganz "besonderes" geleistet haben, verzichten einige Gemeinden auch komplett auf die Steuer solange der Hund lebt. Meine beiden Hunde sind bis an ihr Lebensende von der Steuer befreit, da sie nicht nur im Inland sondern auch im Ausland eingesetzt worden waren und sich dort "besonders ausgezeichnet" haben mir Urkunden usw. Das wurde mir hier anerkannt, obwohl die beiden mittlerweile im Ruhestand sind.

Ansonsten kann ich coopers Ausführungen nicht mehr viel hinzufügen, es ist tatsächlich sehr unterschiedlich. Manche verlangen auch nur für die ersten beiden Hunde etwas und der dritte ist dann von der Steuer befreit. So sind auch die Preise sehr unterschiedlich, da dort jeder sein eigenes Süppchen brauen kann.

Diensthunde gibt es auch bei der Bundeswehr in verschiedenen Bereichen. Dort ist der Hund das Eigentum des Staates und somit ist dieser auch steuerbefreit. Später kann man den Hund für einen symbolischen Euro abkaufen, wenn dieser in Rente geht. Die Steuerbefreiung bleibt jedoch bestehen, da sich der Hund für das Land gedient hat, quasi als kleines Leckerchen welches honoriert wird. Das ist ein kleiner Unterschied zur Polizei und zum Zoll.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Dass die Einsatzfähigkeit nachgewiesen werden muss, wenn der Hund wegen besonderer "Nutzungsmöglichkeiten" von der Steuer befreit wird, das ist doch eigentlich klar. Sonst macht man einmalig eine Prüfung und hat dann 15 Jahre Ruhe.

Ich habe halt den Fall, dass meine Gemeinde für den Katastrophenschutz befreit. Und da meine Hunde die volle niederländische Diensthundeprüfung für Polizeihunde abgelegt haben, fallen sie darunter. Das ist der Vorteil am niederländischen System. Die Hunde werden von Privatleuten ausgebildet und erst nach bestandener Prüfung angekauft. Dann gehen sie nach 4 Wochen Umgewöhnungszeit auf den neuen Hundeführer in den Dienst.

Das unterscheidet sich eben deutlich von der deutschen Vorgehensweise. Wobei hierzulande die DPO 1 und 2 auch einige Vorteile bringen. Der Haken an der Sache ist nur, dass in meinem Bundesland Hunde, "die eine zum Nachteil des Menschen abgeschlossene Ausbildung" haben, als gefährlich gelten. Und das Arbeiten im Vollschutz und das niederländische "Burgerbijten" werden hier so eingestuft.

Ein Umzug könnte für mich bedeuten, dass die Hunde plötzlich unter die sogenannte Kampfhundesteuer fallen, weil sie eben offiziell gefährlich sind. Dann würde es richtig teuer. Die anderen Auflagen muss ich natürlich auch hier erfüllen. Aber dank unserer Satzung fällt die Steuer weg. Genauso sind die ach so gefährlichen Hunde in der Versicherung stark begünstigt. Ich zahle gerade einmal 90 Euro im Jahr für 5 Hunde. Eben weil ausgebildete Hunde fast nie negativ auffallen. Verstehen muss den Unsinn niemand. :wall:

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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