Bestandsdatenherausgabe ist durch

vom 03.05.2013, 15:44 Uhr

Nach der Drosselkom wird nun ein neuer Schock die Internetgemeinde erschüttern. Die Bestandsdatenauskunft war vor einiger Zeit ein Thema. Es ging darum, dass Strafverfolgungsbehörden Nutzerdaten wie PIN, Kennwörter und IP-Adressen einfach mal bei Verdacht abrufen können und diese dann für Strafverfahren verwenden dürfen. Bisher war es zum Beispiel so, dass die Provider diese Daten nur im Falle eines Verdachtes einer Straftat und auch nur durch die Staatsanwaltschaft abgerufen werden durften.

Der Bundesrat hat nun das umstrittene Gesetz der Bestandsdatenauskunft durchgewunken. Somit sind nun die Anbieter dazu verpflichtet private Daten der Nutzer an Polizei, Zoll und Geheimdienste zu übermitteln. Es sind zwar einige Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt, weil dieses Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig ist, aber ich denke nicht, dass sich noch großartig etwas ändern wird. Demonstrationen und Proteste haben bisher auch keinen Erfolg erbracht.

Der Gesetzgeber will zwar, dass diese Herausgabe von Daten die in der Verfassung vorgegebenen Bedingungen erfüllt, jedoch stehen Datenschützer der Geschichte sehr kritisch gegenüber. Mit diesem Gesetz stehen nun die Vertraulichkeit und die Anonymität der Internetnutzer auf dem Spiel und ich sehe es ebenfalls äußerst kritisch, wenn Strafverfolgungsbehörden bei dem kleinsten Verdacht anhand dieser Daten in privateste Postfächer hineinblicken könnten. Mir wird ganz angst und bange, wenn ich nur an die ganzen Strafverfolgungen denke, die nur wegen einem schwachsinnigen Verdacht durchgeführt werden könnten.

Ich hoffe insgesamt, dass es weitere Klagen hageln wird. Allein die Nutzung von PIN oder Kennwortdaten sehe ich sehr kritisch und es besteht ebenfalls die Gefahr, dass man irgendwem ja was unterscheiben könnte. Außerdem sehe ich es als gefährlich an, dass die Bevölkerung nun theoretisch problemlos "bespitzelt" werden könnte und das teilweise aus nichtigen Gründen. Die Lösung, dass die Daten erst bei einem gefestigten Verdacht und nur über die Staatsanwaltschaft herausgegeben werden konnten, fand ich nicht so verkehrt. So wird der unbescholtene Bürger nämlich von falschen Verdächtigungen verschont. Ich denke nämlich, dass dank dieser Bestandsdatenherausgabe viele unschuldige Menschen Probleme bekommen könnten. :(

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12597 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ja, dieses Gesetz der Bestandsdatenauskunft hatte damals sehr viel Wirbel ausgelöst und ich kann mich noch erinnern, dass mehrere Gruppierungen zu Demonstrationen aufgerufen hatten. Aber passiert ist dennoch herzlich wenig und Klagen hat es nun auch keine gehagelt. Schwierig die Menschen für solch ein Thema zu sensibilisieren.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3769 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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