Ist eine unkündbare Mindestmietdauer zulässig?
Wenn man eine Wohnung bezieht, hat man in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Von irgendwelcher "Mindestmietdauer" hatte ich bisher noch gar nichts gehört, zumindest bis vor kurzem.
Eine Freundin, die gerade auf Wohnungssuche ist, erzählte mir von einem Wohnungsangebot, welches sie entdeckt hatte. Darin hieß es, dass die Mindestmietdauer ein Jahr betragen würde und in diesem Zeitraum weder der Mieter noch der Vermieter ein Kündigungsrecht hätte. Man müsste also das Jahr dort wohnen bleiben, egal ob es beiden Parteien gefällt oder nicht. Erst nach Ablauf dieser Frist hätten beide wieder ein Kündigungsrecht von 3 Monaten und dürften es auch beide in Anspruch nehmen.
Von so einer Mindestmietdauer hatte ich wie gesagt vorher noch nichts gehört und ich habe bisher auch auf keine Vermieter getroffen, die so etwas eingeführt hatten oder so. Daher frage ich mich schon, inwiefern das zulässig und mit Gesetzen vereinbar ist. Beschränkt das nicht das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung? Wie seht ihr das?
Das darf ja hier keine Rechtsberatung sein. Ich würde nach meinem Verständnis antworten, dass es durchaus zulässig ist, wenn man einen solchen Passus in den Vertrag aufnimmt und beide Seiten das unterschrieben haben. Natürlich hat man ein Recht darauf zu entscheiden wo man wann leben will, aber man kann sich das ja auch vorher genau durchlesen und Verträge sind an sich ja bindend.
Das ganze ist zulässig und mit Persönlichkeitsentfaltung brauchst du gar nicht erst anfangen. Denn es steht dir vollkommen frei, ob du diesen Mietvertrag unterschreibst oder eben nicht. Zudem die 12 Monate noch wirklich wenig sind und dabei verzichten beide Seiten auf die Kündigung, nicht nur der Mieter sondern auch der Vermieter. Somit kann man eher von einem Zugewinn an Sicherheit ausgehen, gerade wenn sich die Wohnung in einem Ballungsraum befindet und dort täglich die Kündigungen wegen Eigenbedarf eingehen.
Ich habe schon Mietverträge ganz anderer Art vorgelegt bekommen. Mindestmietdauer 4 Jahre, davon verzichtet man im wechselseitigen Einvernehmen auf die vorzeitige Kündigung. Dazu war eine Staffelmiete im Mietvertrag gestanden die so nicht abgesprochen wurde. Nach den vier Jahren sollte die Kaltmiete 220 Euro mehr betragen als zum aktuellen Stand.
Somit habe ich diesen Vertrag nicht unterzeichnen, zum einen wurde von Staffelmiete auf Nachfragen nichts erwähnt und in einer anderen Klausel versuchte man Betriebskosten doppelt zu kassieren was in meinen Augen nichts weiter als versuchter Betrug ist. Eine Strafanzeige wurde ebenfalls aufgegeben, und als Beweis wurde der Mietvertrag vorgelegt in dem das ganze stand. Man fand das auch beim Mieterschutzbund sehr interessant und mehr als nur fragwürdig was Vermieter inzwischen alles versuchen.
Normalerweise kann die Mindestmietdauer nicht unbegrenzt ausgeschrieben werden. Diese ist eigentlich auf maximal 2 Jahre begrenzt. In diesem Fall oben hat man sich beholfen, dass man erst den Mieter und danach dem Vermieter diese Pflicht für jeweils 2 Jahre auferlegt hat. Also insgesamt diese 4 Jahre. Somit befindet sich das in einer rechtlichen Grauzone, aber alles bis 24 Monate ist alleine vom Gesetz aus legitim. Es steht auch weiterhin jedem frei einen solchen Vertrag zu unterschreiben oder eben auch nicht, somit sind auch die eigenen Grundrechte damit gewahrt.
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