Wie und wonach berechnet sich der Gewerbeertrag?
Gerade für Selbständige ist wohl aus steuerlicher Sicht die Höhe des Gewerbeertrages sehr wichtig. Aber wie und wonach berechnet sich denn eigentlich der Gewerbeertrag? Ist dies der Gewinn nach Steuern oder spielt hierbei vielleicht auch der Umsatz des Unternehmens eine Rolle? Was wäre denn, wenn ein negativer Gewerbeertrag ermittelt würde?
Der Gewerbeertrag ist das Ergebnis aus dem erwirtschafteten Gewinn oder Verlust des Unternehmens zuzüglich der Hinzurechnungen und abzüglich der Kürzungen. Der Gewerbeertrag bildet nach § 6 GewStG die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer und ist gemäß Gewerbesteuergesetz auf volle einhundert Euro abzurunden.
Zu den Hinzurechnungen gehören zum Beispiel Renten, dauernde Lasten und Gewinnanteile stiller Gesellschafter. Auch Miet- und Pachtzinsen für Anlagegüter des Betriebes sowie Zinsaufwendungen können zu einem gewissen Prozentsatz zu dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden. Gemindert wird der Gewerbeertrag zum Beispiel durch Steuern sowie durch Gewinnanteile an Mitunternehmergesellschaften.
Der ermittelte Gewerbeertrag wird mit der festgesetzten Steuermesszahl multipliziert. So erhält man den Steuermessbetrag. Dieser wird mit dem festgelegten Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis stellt dann die zu zahlende Gewerbesteuer dar.
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