Aktueller Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer

vom 04.06.2016, 11:46 Uhr

Steuerpflichtig wird man in Deutschland ja wohl erst, wenn man ein gewisses Jahreseinkommen erreicht. Alles was darunter liegt gilt dann wohl als steuerfreier Grundfreibetrag. Stimmt das denn eigentlich so und wo liegt denn der aktuelle Grundfreibetrag? Unterliegt dieser Steuerfreibetrag einer permanenten Aktualisierung oder in welchen Abständen wird dieser denn überhaupt mal angepasst?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer liegt für das Jahr 2016 bei 8.652 Euro, für das Jahr 2015 bei 8.472 Euro. Festgelegt ist er in § 32a Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). Angewendet wird er auf das zu versteuernde Einkommen (also nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc.)

In den letzten Jahren wurde der Freibetrag jedes Jahr erhöht, es gab aber auch Zeiten, in denen es mehrere Jahre keine Änderung gab (z.B. 2010-2012). Der Freibetrag gilt aber nur für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen in Deutschland. Bei beschränkt Einkommensteuerpflichtigen gilt dieser Freibetrag nicht.

» inogeims » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,25 »


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