Gelten Anmeldefristen nicht für Schulwechsler?
Wenn man die Schule wechseln möchte, beispielsweise nach der Grundschule oder nach der 10. Klasse, weil man Abitur machen möchte oder den Realabschluss nachmachen möchte, hat man ja die Möglichkeit, sich an anderen Schulen anzumelden und muss das sogar nutzen, wenn man aufgenommen werden möchte. Diese Fristen sind normalerweise festgelegt und nicht verhandelbar. Ich hatte angenommen, dass das eigentlich für alle Schüler gilt und da keine Ausnahmen gemacht werden würden.
Vor kurzem war ich bei meinem Bruder und dort habe ich erfahren, dass seine Tochter nach den Sommerferien die Schule wechseln wird. Mich hat das schon erstaunt, weil die Anmeldefristen für die neue Schule schon im Januar oder Februar waren und erst seit einem Monat feststeht, dass sie wechseln soll. Ich habe ihn dann auch gefragt, ob das Mädchen denn überhaupt einen Platz kriegt so außerhalb der Anmeldefristen, wobei er meinte, dass diese Fristen wohl grundsätzlich nicht für Schulwechsler gelten würden. Ist das grundsätzlich so oder macht diese Schule eher eine Ausnahme?
Diese Fristen gelten nicht für die Schulwechsler die erst kurz vor dem Zeugnis feststehen. Allerdings kann es auch sein, dass die gewünschte Schule keinen Platz hat da nur eine bestimmte Anzahl vorhanden ist und dann auf eine andere ausgewichen werden muss. Wieso sollte die Frist dann auch gelten wenn es erst so kurzfristig bekannt ist? Willst du das Kind dann entgegen der Schulpflicht ein ganzes Jahr Zuhause lassen damit es sich innerhalb der Frist anmeldet und auch schon einmal an die Kinder gedacht die umgezogen sind und entsprechend auf eine neue Schule müssen?
Es werden immer ein paar Plätze für solche Fälle freigehalten, müssen sie auch und wenn sie nicht gebraucht werden dann umso besser und können sie auch an Nachrücker verteilt werden. Die Fristen sagen nicht viel aus, diese garantieren auch keinen Platz nur weil man sich innerhalb der Frist angemeldet hat. Sind es mehr Kinder als Plätze wird entschieden, der Rest bleibt Nachrücker. Sagt davon jemand ab, kann man auf die Schule gehen. Wenn aber weniger Anmeldungen vorliegen als Plätze zu vergeben sind, kann sich allgemein jeder nachträglich um einen Platz bewerben und dann ist es Kulanz der Schule diese Anmeldung noch zu beachten.
Wechsler und Umzieher sind davon allerdings ausgenommen, alleine wegen der Schulpflicht müssen diese einen Platz erhalten und das ganze ist nicht immer ein halbes Jahr vorher ersichtlich. Im Halbjahr kann man noch super gut dastehen und die Versetzung schaffen und im Jahreszeugnis dann eben nicht. Wenn die gewünschte Schule keinen Platz hat, dann braucht das Kind ohnehin einen anderen Platz und bekommt diesen auch direkt genannt bzw. zugewiesen.
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