Kann eine Krankenkasse Insolvenz anmelden?
Insolvenzen sind ja heutzutage fast an der Tagesordnung und in diesem Zusammenhang, würde mich mal interessieren, ob auch eine Krankenkasse ein Insolvenzverfahren beantragen kann. Meint ihr solch eine Insolvenz ist durchaus möglich, egal ob es sich hierbei um eine gesetzliche oder private Krankenkasse handelt? Gab es denn schon derartige Krankenkassenpleiten und was passiert dann mit den Versicherten?
Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen sind juristische Personen und können beide bei Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren beantragen. Allerdings gibt es auch hier einen großen Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Seit der Gesundheitsreform im Jahre 2010 ist es auch für gesetzliche Krankenkassen möglich Insolvenz anzumelden, wenn sie nicht mehr in der Lage sind ihre Schulden zu bezahlen. Aber noch bevor es dazu kommt muss eine gesetzliche Krankenkasse dem Bundesversicherungsamt melden, wenn es zu einem finanziellen Engpass kommt. Daraufhin wird versucht die Krankenkasse zu sanieren und weiterhin zahlungsfähig zu halten.
Sollte das nicht der Fall sein kommt eine Fusion mit einer anderen Krankenkasse in Frage. Für den Versicherten gibt es hier aber keinen Grund zur Sorge, da auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit die Behandlungskosten durch den Gesundheitsfond, der durch Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen und Zuschüssen des Bundes finanziert wird, gedeckt. Es gab bisher auch keine Insolvenz einer privaten Krankenversicherung, sondern nur Fusionen und erfolgreiche Sanierungen.
Bei den Privaten Krankenversicherungen schaut es etwas anders aus, da diese keine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, wie eine gesetzliche Krankenversicherung, sonder ein VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) oder eine Versicherungs-AG (Aktiengesellschaft). Zwar können Unternehmen dieser Rechtsformen ich Insolvenz bei Zahlungsunfähigkeit anmelden, aber es ist sehr unwahrscheinlich dass es dazu kommt, da es sehr viele Sicherungsmaßnahmen gibt, wie zum Beispiel die Beitragsanpassung. Diese Maßnahmen sind gesetzliche geregelt und sorgen dafür, dass eine private Krankenversicherung gar nicht erst in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Es ist also theoretisch möglich, dass eine Krankenversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, einen Antrag auf Insolvenz stellen kann, aber in der Praxis kam es noch nie vor und wird wahrscheinlich auch nicht vorkommen.
Dass noch keine Krankenversicherung Insolvenz angemeldet hat, ist so nicht richtig. Die BKK für Heilberufe und die Vital BKK haben Insolvenz angemeldet und waren nicht zu sanieren. Sie sind über eine Fusion mit anderen vom Markt verschwunden.
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