Doppelte Staatsbürgerschaft abgeben

vom 05.01.2012, 15:08 Uhr

Person A besitzt im Moment noch eine doppelte Staatsbürgerschaft, einmal die deutsche und einmal die mazedonische. Die mazedonische Staatsbürgerschaft kann Person A bis zum 18. Lebensjahr behalten, muss sie dann aber aufgeben. Person A fliegt jedes Jahr im Sommer nach Mazedonien und reist dann auch immer mit dem deutschen Pass ein, hat aber auch den mazedonischen Pass dabei, wonach er aber nie gefragt wird.

Dieses Jahr gab es aber dann ein Problem bei der Ausreise: Da Person A erst nach Bulgarien fahren muss, weil der Flug von Sofia war, musste A über den mazedonisch - bulgarischen Grenzübergang. An der mazedonischen Seite wurde A dann gefragt, ob A noch eine mazedonische Staatsbürgerschaft besitze. A sagte Ja und gab ihm den Pass. Der sagte dann, dass der Pass abgelaufen sei, was Person A aber nicht bemerkte, weil A den so gut wie nie aufgemacht habe. Er meinte dann, A muss bei der nächsten Einreise einen mazedonischen Pass beantragen, sonst darf A beim nächsten Mal nicht ausreisen.

Jetzt weiß Person A aber nicht, was er besser machen sollte. A ist jetzt 16 Jahre alt und hat die mazedonische Staatsbürgerschaft noch 2 Jahre, danach muss A sie sowieso abgeben. Wenn A dieses Jahr wieder nach Mazedonien fliegt, müsste er dann den Pass beantragen. Da es mittlerweile einen neuen Pass mit neuen technischen Mitteln gibt und Person A den Pass mit einem Schnellantrag beantragen müsste, da A nur etwa 5 Wochen da ist und sonst das Risiko besteht, dass es nicht rechtzeitig fertig wird. Das wird dann alles ca. 150€- 200€ kosten. Eine Aufgabe der mazedonischen Bürgerschaft wäre teurer.

Person A müsste nach Bonn in die mazedonische Botschaft und dann dort den Antrag einreichen. A hat gehört, dass das um die 350€ kostet, wobei er sich nicht sicher sei. Dazu würden dann noch 40€ Fahrtkosten anfallen. Aber da A in 2 Jahren sich sowieso abmelden muss, würden diese Kosten dann sowieso anfallen, aber er weiß es auch nicht, ob und wie viel er zahlen müsste. A weiß nicht, ob ich bei einer gezwungenen Abmeldung der Bürgerschaft zahlen muss. Deutschland lässt ja bei nicht EU - Ländern keine doppelte Bürgerschaft zu, und da Mazedonien voraussichtlich nicht in den nächsten 2 Jahren in die EU kommt, muss Person A sich dann abmelden.

Hat sich jemand von euch von einer doppelten Staatsbürgerschaft abgemeldet und weiß wie das abläuft? Was sollte Person A wohl besser machen - Pass beantragen beim nächsten Urlaub oder noch vor dem Urlaub nach Bonn fahren und sich abmelden?

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» x_MKD_x » Beiträge: 262 » Talkpoints: 18,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin noch nicht abgemeldet, allerdings habe ich auch eine doppelte Staatsbürgerschaft. Ich habe die Deutsche und die Türkische. Ich möchte jedoch aus der türkischen Staatsbürgerschaft austreten, da ich sonst zum Militär müsste und dies möchte ich nicht. Ich kann das hier beim Konsulat beantragen, dafür braucht man nur die aktuellen Dokumente. Sollte also kein Problem darstellen.

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» turkeyboii » Beiträge: 601 » Talkpoints: 3,94 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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