Sollte man Wäsche nicht auf dem Balkon trocknen?
Meine Freundin A hatte gestern einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung, wobei sie die Vermieterin ein wenig skurril empfunden hat. A äußerte sich in meiner Gegenwart dahingehend, dass die Vermieterin auf sie wohl einen ziemlich kontrollierenden und pingeligen, da sehr ordentlichen, Eindruck gemacht hätte. Die Vermieterin zeigte während der Wohnungsbesichtigung natürlich nicht nur die Wohnung im ersten Stock selbst, sondern auch den Keller. Schließlich muss ein möglicher Mieter ja wissen, wo er Utensilien wie Waschmaschine oder anderes unterstellen kann ohne in Konflikt mit den anderen Parteien zu geraten.
Die Vermieterin zeigte dann natürlich auch den Waschkeller und demonstrierte wo ein Trockner und eine Waschmaschine stehen könnten. Sie meinte aber auch, dass es genug Wäscheleinen im Keller geben würde, die bisher immer ausgereicht hätten, sodass man sich da nicht in die Quere kommen würde. Die Vermieterin meinte aber auch ausdrücklich, dass sie nicht möchte, dass nasse Wäsche auf dem Balkon im ersten Stock zum Trocknen aufgehängt wird. Entweder sie hängt im Keller zum Trocknen oder gar nicht. Das fand meine Freundin ziemlich unsympathisch.
Sollte man Wäsche grundsätzlich nicht auf dem Balkon trocknen oder ist die Vermieterin einfach nur komisch? Hat sie möglicherweise nur das Image vor den Nachbarn im Hinterkopf oder kann möglicherweise die Bausubstanz daran Schaden nehmen?
Wie bitte soll das Haus durch einen Wäscheständer Schaden nehmen? Auf einen Balkon regnet es das ganze Jahr drauf, da bringt die Wäsche auch nicht mehr Feuchtigkeit.
Ich könnte es verstehen, wenn die Vermieterin nicht will, dass man die Fassade anbohrt und Wäscheleinen spannt, weil das das Gebäude beschädigt. Aber bei einem klappbarem Ständer fällt mir auch kein Argument ein, was da so ein Verbot rechtfertigen kann.
Eventuell könnte noch ein Designerhaus mit durchsichtiger Balkonbrüstung als Grund durchgehen, wo der Balkon auf der Straßenseite liegt. Dann könnten Passanten die Wäsche sehen und möglicherweise findet das der Hauseigentümer nicht so prickelnd.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich das auch auf ein gesetzliches Bein stellen lässt. Die Frage ist nur, ob man es wegen einem möglichen Platz zu Wäschetrocknung auf einen Rechtsstreit mit dem Vermieter ankommen lassen will?
Ich sehe auch keinen pausiblen Grund, der gegen einen Wäscheständer auf dem Balkon spricht. Der Balkon ist eh außen und somit Wind und Wetter ausgesetzt. Die Vermieterin scheint da nur ästhetische Aspekte im Auge zu haben. Mir wäre eine solche Frau als Vermieterin viel zu anstrengend.
Ich muss sagen, dass ich meine Wäsche total gerne auf dem Balkon trockne, wenn ich die Möglichkeit dazu habe. Natürlich ist das nur bei gutem und stabilem Wetter der Fall, aber dann achte ich auch nicht darauf, ob im Waschkeller genug Platz frei ist, sondern stelle mir direkt den Wäscheständer auf den Balkon.
Die Wäsche riecht viel besser, wenn sie auf dem Balkon getrocknet wurde und darum mache ich das einfach lieber und ich wüsste auch wirklich keinen Grund, der dagegen sprechen würde, die Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Vielleicht findet die Vermieterin einfach, dass es nicht schön aussieht. Ich muss auch sagen, dass ich dort nicht wohnen wollen würde, wenn die Vermieterin derart pingelig ist.
trüffelsucher hat geschrieben:Eventuell könnte noch ein Designerhaus mit durchsichtiger Balkonbrüstung als Grund durchgehen, wo der Balkon auf der Straßenseite liegt. Dann könnten Passanten die Wäsche sehen und möglicherweise findet das der Hauseigentümer nicht so prickelnd.
Der Balkon ging zum Garten raus, also hätte kein Passant von der Straße aus den Balkon oder die darauf befindliche Wäsche sehen können. Es hätten vielleicht zwei oder drei unmittelbare Nachbarn was davon mitbekommen und die Vermieterin selbst. Also ich verstehe diese Reaktion nicht und mir wäre so eine Vermieterin auch viel zu anstrengend.
Ich kann das auch nicht wirklich verstehen. Meine Mutter hat einen Balkon, wobei da im Sommer bei schönem Wetter regelmäßig der Wäscheständer steht, damit die Wäsche da trocknen kann. Warum denn auch nicht? Mir würde nun kein Grund einfallen, weshalb man das nicht machen sollte. Es duftet ja auch gut und stören sollte es ja auch niemanden.
Es passiert rein gar nichts, wenn man die Wäsche auf dem Balkon trocknet. Eher nimmt das Haus einen Schaden, wenn die Wäsche nur in einem Raum zum trocken aufgehangen wird und dieser nicht regelmäßig gelüftet wird. Denn dann begünstigt es die Bildung von Schimmel.
Auch was die Vermieterin von sich gibt, dass sie das ganze nicht sehen möchte etc. wenn sie das ganze vermietet hat, dann hat sie über die vermieteten Räume auch keinerlei Bestimmungsrecht was man damit anstellt. Es sei denn, der Balkon wird gemeinschaftlich genutzt, dann könnten solche Regeln aufgestellt werden.
Ansonsten muss man dem nicht viel Beachtung schenken und kann die Wäsche auch auf dem Balkon trocken, auch wenn es der Vermieterin nicht passt. Denn einen plausiblen Grund scheint sie nicht zu haben, außer das sie sich davon gestört fühlt.
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