Ordnungsgemäße Vorgehensweise bei Mietminderungsfall
Angenommen, A möchte wegen Mängel an der Wohnung eine Mietminderung veranlassen. Dass er nicht einfach hingehen kann und die Miete mindern kann, ist klar. Aber wie ist die Vorgehensweise, wenn man vor hat eine Mietminderung zu veranlassen?
Wenn beispielsweise ein Mangel an der Wohnung ist und A schon mehrfach den Vermieter angeschrieben hat, dieser aber nicht wunschgemäß reagiert, kann A die Mietminderung ohne Anwalt, mit Voranmeldung durchsetzen oder muss A sich Rechtsbeistand suchen? Ist eine Mietminderung auch ohne Rechtsbeistand möglich? Wie geht man ordnungsgemäß vor?
Ich bin kein Jurist, deswegen kann ich nur sagen, was ich zu wissen meine, ob das dann wirklich dem aktuellen Recht entspricht, bleibt dahingestellt. Allerdings habe ich mich auch mal theoretisch mit dieser Möglichkeit beschäftigt bzw. kenne auch einige Leute, die erfolgreiche ihre Miete gemindert haben.
Einen Anwalt hatte meines Wissens nach niemand von denen hinzugezogen. Gefühlt würde ich mir aber vorstellen können, dass man auf jeden Fall mit der Möglichkeit rechnen muss, dass man ordentlich Gegenwind seiten des Vermieters bekommt. Aktuell ist mir ein Fall bekannt, wo jemand die Miete gemindert hat, um vom Vermieter im Anschluss die Kündigung zugestellt bekommen zu haben, der Prozess ist noch in der Schwebe. Es kann also so oder so ausgehen.
Dementsprechend würde ich dieses Mittel nur vorsichtig oder sogar mit anwaltlicher Rücksprache einsetzen, aber gesetzlich vorgeschrieben ist das vermutlich nicht. Wenn man die Miete mindern will, muss man dem Vermieter schriftlich vorher eine gewisse Frist setzen, um den Mangel beseitigen zu können. Erst nach Ablauf dieser Frist und vorheriger Ankündigung, dass man die Miete mindern wird, darf man das überhaupt tun.
Schwierig finde ich ja auch immer die Minderung überhaupt festzulegen, es gibt diesbezüglich deutschlandweit keine einheitliche Regelung, was wann angemessen ist.
Was heißt hier konkret, dass der Vermieter nicht wunschgemäß reagiert hat? Auch kommt es dabei genau drauf an was vorliegt und ob die Miete überhaupt gemindert werden kann. Ist die Heizung kaputt, dann kann sie es direkt und umgehend da der Vermieter sich gleich kümmern müsste. Ist lediglich die Fassade optisch kein Hingucker, dann muss der Mieter dem Vermieter auch Zeit lassen das ganze zu machen, in diesem Fall muss es nicht unverzüglich stattfinden.
Einen Mietminderungsfall kann man auch ohne Anwalt erheben. Der Vermieter muss darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden ab wann das ganze greift und das es solange einbehalten wird, bis der Mangel behoben wird. Damit das ganze auch nachweisbar ist, per Einschreiben schicken und am besten einen Zeugen dabei haben. Der Mangel muss ebenfalls dokumentiert werden, am besten jeden Tag.
Wegen der Höhe der Mietminderung gibt es keine Einheitlichen Regeln, ist da ganze zu hoch angesetzt kann der Vermieter dem Mieter auch eine rein drücken damit. Von daher sollte man sich mindestens beim Mieterschutzbund darüber informieren, seinen Fall vortragen und auch die angemessene Summe erfragen. Diese können das ganze auch für einen Übernehmen und damit hat es direkt einen offizielleren Charakter, als wenn sich nur der Mieter direkt an den Vermieter wendet.
Wir haben mal eine Mietminderung durchgeführt, allerdings mit Beistand des Mieterschutzbundes.
Das Vorgehen war damals so, dass wir eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Beseitigung an den Vermieter geschickt haben. Die Mietminderung wurde direkt als Konsequenz bei Nichteinhaltung der Frist angekündigt.
Nach Ablauf der Frist, gab es schriftlich eine Nachfrist mit erneuter Ankündigung der Mietminderung, die dann nach Ablauf der Nachfrist auch direkt umgesetzt wurde.
Wichtig ist dabei, dem Vermieter je nach Mangel auch ausreichend Zeit einzuräumen, den Mangel zu beseitigen. Eine pauschale Aussage gibt es also eher nicht. Unser Vermieter hat sich weder auf die erste Mängelanzeige gerührt, noch nach Setzung der Nachfrist. Als dann die Mietminderung konkret war, gab es umgehend Post von seiner Anwältin mit allerlei Androhung von Konsequenzen. Mit der Anwältin vom Mieterschutz war das für mich alles wesentlich angenehmer zu verarbeiten, weil sie eben die entsprechenden Kenntnisse dazu hat und uns ganz toll bei der Sache geholfen hat.
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