Haftet die Bank bei fehlender Aufklärung der Kunden?

vom 13.05.2016, 09:30 Uhr

In einem anderen Thema wurde bereits darüber diskutiert, dass eine einfache Sperrung der EC-Karte nicht ausreichen würde und trotzdem Abbuchungen in Form einer Lastschrift getätigt werden können. Einer Userin war dieses Wissen sehr wohl bekannt, aber mehrere Stimmen äußerten sich, dass sie noch nie bei ihrer Bank über diesen Umstand aufgeklärt worden seien, selbst im Verlustfall nicht.

Ich finde das schon ziemlich heftig und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich noch nie von einer Bank darüber aufgeklärt worden bin, dabei habe ich mehrmals umziehen müssen und musste in Folge dessen mehrfach das Bankinstitut wechseln. Also kann ich auch nicht behaupten, dass es nur an dieser einen Bank gelegen haben könnte und ich einfach nur Pech hatte.

Selbst mein Partner, der bei einer anderen Bank ist als ich und mit dem ich beim Gespräch der Kontoeröffnung war, wurde nicht darüber aufgeklärt. Das Thema Kartensperrung im Verlustfall wird meiner Beobachtung nach komplett ignoriert von den Bankangestellten, es wird nur beiläufig die Hotline erwähnt und gut ist.

Aber wie ist das eigentlich, wenn die Bank versäumt die Kunden darüber aufzuklären und dann doch über Lastschrift unrechtmäßig Geld abgebucht wird? Muss dann die Bank haften oder hat der Kunde Pech gehabt?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen hat geschrieben:Aber wie ist das eigentlich, wenn die Bank versäumt die Kunden darüber aufzuklären und dann doch über Lastschrift unrechtmäßig Geld abgebucht wird? Muss dann die Bank haften oder hat der Kunde Pech gehabt?

Theoretisch muss sie das vermutlich schon, wenn man ihr nachweisen kann, dass man über die oben geschilderte Tatsache niemals aufgeklärt wurde. Allerdings ist man vermutlich auch in der Beweispflicht diesen Mangel nachweisen zu können, und da stelle ich es mir praktisch sehr schwierig vor, dies zu belegen.

Desweiteren denke ich, dass so etwas in den entsprechenden AGB's vermutlich schon gut versteckt sein wird, sodass der Kunde es im praktischen Sinn real zwar übersieht oder überliest und tatsächlich niemals gesondert explizit auf diesen Umstand hingewiesen wird, die Bank sich aber im Rechtsfall darauf berufen kann.

» Verbena » Beiträge: 4964 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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