Schlafwandelndes Kind zum Übernachten - was ist zu beachten?

vom 15.06.2016, 07:04 Uhr

Mein Neffe soll am nächsten Wochenende seinen ersten Schlafgast bei sich haben, zumindest seinen ersten Schlafgast, der ein ganzes Wochenende bleiben darf. Nun sind das beides noch Kindergartenkinder und die Eltern des anderen Kindes haben das erlaubt, aber sie haben eben gleich gesagt, dass ihr Kleiner schlafwandelt.

Mein Bruder geht davon aus, dass dann bei Abgabe des Kindes noch ein paar Hinweise folgen, weil in der Gesprächssituation, in der das gesagt wurde, war einfach nicht viel Zeit um darauf einzugehen. Nun fragt er sich aber, was da zu beachten ist. Seine Kinder sind alles keine Schlafwandler, beziehungsweise noch nicht, weil das ja noch kommen kann und auch nicht selten ist. Auf was muss er achten? Was ist in Ordnung und was sollte er nicht vergessen zu machen? Dem Kind soll es ja auch gut bei meinem Bruder gehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Auf jeden Fall würde ich die Haustür oder Wohnungseingangstür mit einem Schlüssel abschließen und den Schlüssel abziehen und sicherstellen, so dass das Kind die Wohnräume nicht verlassen kann, während man schläft. Davor hätte ich Angst.

Wo ist denn die Wohnung oder die Wohnräume gelegen? Wenn man in einer Höhe wohnt, aus der das Kind sich aus versehen selbst töten könnte, wenn es aus dem Fenster stürzt, würde ich im Baumarkt abschließbare Fenstergriffe kaufen und schnell noch montieren. Das kommt ja auch dem eigenen Kind oder Neffen zu Gute, das soll ja auch nicht aus dem Fenster fallen können. Allerdings kann man da die Eltern auch fragen, wie groß sie da bei ihrem Kind die Gefahr einschätzen.

Putzmittel und ätzende oder sonst wie gefährliche Substanzen sollten natürlich sicher weg geräumt werden und im besten Fall in einem Schrank sein, den man abschließen kann. Aber das sollte eh der Fall sein, wenn Kinder im Haushalt ein und aus gehen. Wenn so ein Schrank nicht vorhanden ist, kann man solche gefährlichen Dinge auch vorübergehend im Kellerabteil einschließen.

Die Küche würde ich des Nachts auch vorsichtshalber abschließen, dass das Kind nicht in so einem unkontrollierbaren Zustand womöglich die Messer zweckentfremdet und sich verletzt.
Vielleicht kann man auch an der Tür zum Gästezimmer einen Alarm improvisieren, der auslöst, wenn das Kind das Zimmer verlässt. Vielleicht kann man da ja was mit einer Lichtschranke basteln oder so. Aber ich weiß nicht, wie gern du solche technischen Spielereien hast und machst.


Bei der Übergabe des Kindes würde ich gezielt noch mal mit den Eltern besprechen, was man wie beachten soll. Das ist in jedem Fall das sicherste und so vergisst man auch nichts, was jemandem vielleicht selbstverständlich erscheint, der das Kind besser kennt.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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