Unfall nach Verkauf von angemeldetem Auto - wer haftet?

vom 06.07.2013, 17:06 Uhr

Nehmen wir mal an, A hat ein Auto welches er verkaufen will. Es ist ja nicht unüblich, dass man ein angemeldetes Fahrzeug verkauft und der neue Besitzer dann am nächsten Tag zum Straßenverkehrsamt geht um es umzumelden. Was aber ist, wenn dieser Käufer auf dem Weg nach hause einen Unfall baut? Kann der Kaufvertrag dann beweisen, dass einem das Auto nicht mehr gehört? Wird man dann automatisch hoch gestuft in den Prozenten?

Was aber ist dann auch noch, wenn A als alleiniger Fahrer bei der Versicherung angegeben ist. Das ist ja günstiger als wenn mehrere Personen dieses Auto fahren. Muss A also erst mal bei der Versicherung etwas regeln, wenn er ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen will außer ein Kaufvertrag, wo festgehalten ist, dass der Käufer den Wagen sofort ummeldet.

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn der Käufer auf der Heimfahrt oder auch später einen Unfall mit dem erworbenen Auto baut, dann erwarte ich ja, dass er im Nachhinein auch die Verantwortung dafür übernimmt. Natürlich würde ich den Verkauf auch der Versicherung mitteilen, aber deswegen doch keine weiteren Fahrer eintragen lassen.

Im Fall der Fälle wäre für mich auch immer der Kaufvertrag maßgebend, aber Ärger hat man in solch einem von dir geschilderten Fall bestimmt dennoch. Deswegen würde ich ein Auto nie mit Schildern verkaufen. Der Käufer kann es sich doch mit solchen roten Schildern für Tageszulassungen abholen.

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