Kind während des Umgangs fremdbetreuen lassen
Frau J. ist alleinerziehende Mutter einer dreijährigen Tochter, die demnächst den örtlichen Kindergarten besuchen wird. Der Vater des Kindes war lange arbeitslos und hat nun aber seit Kurzem eine neue Anstellung. Der Job des Vaters bringt es aber mit sich, dass er unregelmäßig freie Tage hat. Also auch mal Samstags oder Sonntags arbeitet.
Bisher nahm der Vater sein Umgangsrecht immer am Wochenende wahr und holte seine Tochter Samstags Vormittags und brachte sie Sonntags gegen Abend zur Mutter zurück. An den Umgansgzeiten möchte der Vater weiter fest halten, auch wenn er da arbeiten gehen sollte. Dann würde er seine Tochter eben fremd betreuen lassen. Das sei ja alles kein Problem, Tagesmütter und Babysitter hätten ja auch am Wochenende Kapazitäten und für die Kosten würde er aufkommen.
Frau J. ist von dem Vorschlag weniger begeistert, da sie der Meinung ist, dass der Vater während des Umgangs auch für sein Kind da sein sollte. Aber den Umgang mit der Tochter weiter zu festen Zeiten einzufordern, wenn der Vater doch gar nicht weiß, ob er da arbeitet oder nicht und das Kind dann einfach bei einer Tagesmutter oder einem Babysitter zu lassen, finde sie sehr widersprüchlich. Umgang heißt für sie auch direkten Kontakt mit dem Kind zu haben. Da der Vater in der Gastronomie arbeitet, würde er sein Kind wahrscheinlich nur schlafend sehen.
Kann ein Vater zu den Umgangszeiten einfach seine Tochter fremd betreuen lassen? Oder heißt Umgang auch, dass man Zeit mit seinem Kind verbringt? Oder reicht es, wenn der Vater sein Kind nach Feierabend schlafend sieht?
Sicherlich ist es widersprüchlich, was der Vater da vorhat. Da wäre es wohl sinnvoller, wenn man den Umgang an seine Dienste anpasst und da eher flexibel handelt. Aber am Ende muss der Vater wissen, ob es ihm reicht, wenn er sein Kind schlafend sieht. Andere Väter parken ihre Kinder während des Umgangs ja auch bei den Großeltern oder den eigenen Geschwistern.
Wenn die Mutter allerdings bereit ist, ist Leben darauf einzustellen, dass man sich kurzfristig verständigt und sie damit ja in der Planung der Wochenenden eingeschränkt ist, wäre das auch für das Kind sinnvoller. Denn es mag ja sicherlich auch seinen Vater sehen und mit ihm etwas gemeinsam machen.
Wir hatten den gleichen Fall bei uns. Mein Ex und Vater meiner Tochter arbeitet samstags und wir haben aber eine Umgangsvereinbarung mit dem Jugendamt getroffen und laut der darf er unsere Tochter Donnerstag nach der Kita holen und Samstag Nachmittag hole ich sie wieder ab.
Ich hab mich bei unserer Betreuerin beim Jugendamt beschwert, dass er sich in der Zeit ja überhaupt nicht um seine Tochter kümmert sondern er sie permanent zu seiner Familie und so abschiebt. Da kam als Antwort, dass jeder in seiner Umgangszeit das mit seinem Kind machen kann was er möchte und ich müsse es halt hinnehmen, wenn er sie in der Zeit von jemandem anderen betreuen lässt.
Sicher ist das nicht schön aber solange das Kind damit kein Problem hat wird die Ex da nichts machen können.
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