Vater will sich am ALG 1 seines Kindes bereichern

vom 12.06.2016, 20:08 Uhr

Herr B. hat einen Sohn, mit dem er zusammen in einem Haushalt lebt. Das Verhältnis zum Sohn ist eher angespannt. Der Sohn wird demnächst seine Ausbildung beenden, aber der Ausbildungsbetrieb wird den jungen Mann nach der Ausbildung nicht übernehmen und bisher hat der Sohn auch noch keine feste Arbeitsstelle in Aussicht.

Herr B. hat eine kleine Firma. An sich ein Ein-Mann-Betrieb. Die Auftragslage ist gerade schlecht und Herr B. möchte deshalb Sozialleistungen beantragen, damit er irgendwie über die Runden kommen kann. Die Chancen stehen wohl auch nicht schlecht, dass Herr B. in irgendeiner Form finanzielle Hilfe durch den Staat bekommen könnte.

Der Sohn wird demnächst Arbeitslosengeld 1 beziehen. Sein Ausbildungsgehalt, welches nicht wirklich hoch ist, konnte er bisher für sich zur freien Verwendung einsetzen. Nun teilte Herr B. seinem Sohn mit, dass er im Antrag für die Sozialleistungen das Einkommen vom Sohn mit angeben wird und sich das Sozialamt sein Arbeitslosengeld 1 nehmen wird.

Der Sohn ist nun natürlich sauer, weil sein sauer verdientes Geld vom Vater beansprucht wird. Er ist der Meinung, sein Gehalt geht kein Amt was an und sein Vater will ihn nur loswerden. Die beiden Männer verstehen sich nicht wirklich gut und es gibt ständig Streit. Somit würde sich sein Vater an seinem Arbeitslosengeld bereichern, meint der Sohn.

Darf Herr B. überhaupt an das Arbeitslosengeld seines Sohnes? Wie sollte sich der Sohn seinem Vater gegenüber am besten verhalten? Von dem bisschen Arbeitslosengeld, welches er nach der Ausbildung erhalten wird, wird er auf keinen Fall eine eigene Wohnung finanzieren können.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wo liegt das Problem? Wenn beide zusammen wohnen muss der Vater die Einkünfte seines Sohnes angeben. Sonst macht er sich strafbar. Ich verstehe jetzt auch nicht, wie du darauf kommst, dass das Sozialamt irgendein Arbeitslosengeld 1 nehmen soll.

Darf Herr B. überhaupt an das Arbeitslosengeld seines Sohnes?

Natürlich nicht. Es werden vermutlich eh Vater und Sohn gemeinsam Arbeitslosengeld bekommen, da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Sie müssen dann zusehen wie sie damit klar kommen und das aufteilen.

Wie sollte sich der Sohn seinem Vater gegenüber am besten verhalten?

Ausziehen. Wenn er so wenig ALG I bekommt hat er noch Anspruch auf ALG II.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn Herr B. und sein Sohn gemeinsam in einer Wohnung leben, dann muss das Arbeitslosengeld angegeben werden. Sofern eben Anträge auf Leistungen gestellt werden, wo alle Einkünfte des Haushaltes angegeben werden müssen. Das ist kein Bereichern, wie du es sehen willst, sondern ein ganz normaler Vorgang.

Würde Herr B., weil er freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, auch Arbeitslosengeld beantragen, so interessieren die Einkünfte des Sohnes nicht. Bevor man dem eigenen Vater unterstellt, dass er sich bereichern will, sollte man sich vielleicht mal mit den Rahmenbedingungen für soziale Leistungen vertraut machen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Sternenbande hat geschrieben:Ausziehen. Wenn er so wenig ALG I bekommt hat er noch Anspruch auf ALG II.

Seit wann ist das denn so, war es noch nie und wird es nie sein. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Allerdings können weitere Leistungen auf Antrag gewährt werden, die gerne mit dem Arbeitslosengeld 2 in Verbindung gebracht werden können.

Einfach so ausziehen ist nicht mehr möglich, denn vor ein paar Jahren nutzte das fast jeder Jugendliche aus und ist auf Amtskosten mit 18 von Zuhause in seine vom Staat finanzierte Wohnung gezogen, hat diese voll ausgestattet bekommen und ein nettes leben gehabt. Die Altersgrenze dabei liegt inzwischen bei 25 Jahren, vorher geht es nur in Ausnahmefällen die schriftlich vorgebracht und nachgewiesen werden müssen. Dann kann der Sachbearbeiter etwas in die Wege leiten, muss er aber nicht zwangsläufig.

Wenn Vater und Sohn in der gemeinsamen Wohnung leben und beide Arbeitslosengeld beziehen, dann bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft und es wird gegenseitig angerechnet und verrechnet. Damit bekommt Herr B wahrscheinlich weniger als vorher und möchte das von seinem Sohn erstattet haben. Soweit könnte ich es nachvollziehen, zudem ich auch finde, dass der Sohn sich ebenfalls finanziell am Haushalt beteiligen kann. Auszubildenden Gehalt oder nicht auch wenn es keine Unsummen sind, er lebt dort, schläft dort und hat ein Dach über dem Kopf. In einer eigenen Wohnung müsste er das auch bezahlen.

Im übrigen kann es auch sein, dass die Bedarfsgemeinschaft nur eine Zahlung erhält für alle Familienmitglieder und keine separaten Zahlungen für Vater und Sohn. Das ist nämlich auch ein ganz normales Vorgehen und dann würde ich als Herr B auch nicht die Summe auf das Konto des Sohnes überweisen lassen, sondern auf mein eigenes. Vor allem wenn ich schon die Fixkosten wie Miete etc. zu tragen habe und von diesem Konto gebucht werden.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Der Sohn durfte bis jetzt sein Ausbildungsgehalt behalten? Warum wirft ihm da niemand vor, dass er sich an seinem Vater bereichert hat denn wenn er ja eine eigene Wohnung gehabt hätte, dann hätte er da ja auch Miete und alles zahlen müssen.

Wie die anderen auch schon gesagt haben ist der Vater einfach verpflichtet das mit anzugeben wenn er Wohngeld oder ALG2 beantragen will. Sie zählen dann nun mal als Bedarfsgemeinschaft und damit müssen auch alle Einkommen angegeben werden die in der Bedarfsgemeinschaft erzielt werden.

Wenn der Sohn aber eh schon wenig verdient wird er ja wie du schon sagst nicht viel ALG1 bekommen und damit wird das sicher für seinen Teil beim ALG2 komplett drauf gehen wenn man seinen Mietteil und alles davon abzieht. Eventuell hätte er dann sogar mehr als nur mit ALG1. Man hat ja einen gewissen Eigenbehalt oder wie sich das nennt also Geld was man jeden Monat anrechnungsfrei verdienen darf und somit auch nicht mit angerechnet wird.

Aber am einfachsten wird es sein wenn die Beiden mal online so einen ALG2 Rechner nutzen und da mal schauen was überhaupt dabei rumkommen würde. Kann auch sein, dass sie den Antrag des Vaters ablehnen wenn der Sohn "zu viel" verdient. Dann muss er erstmal für seinen Vater aufkommen.

» chica1989 » Beiträge: 297 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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