Absichtlich verarmen um Elternunterhalt zu entgehen?

vom 09.06.2016, 08:01 Uhr

As Großmutter lebt seit einigen Monaten im Pflegeheim. Um die Kosten für dieses zu decken hat das Sozialamt alle leiblichen Kinder angeschrieben um die Finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Von den sechs Kindern sind bislang vier dem ganzen nachgekommen laut dem Sozialamt. Zwei haben noch nicht reagiert, eine davon ist As Mutter die sich zur Zeit im Urlaub befindet.

Neben den Kindern wurden ebenfalls die Enkelkinder angeschrieben und sollten direkt ihre finanziellen Verhältnisse offen legen. So hat es auch A getroffen. Obwohl A der Meinung ist, dass die Finanziellen Mittel von den Kindern ausreichen müssten um die Kosten für das Pflegeheim zu decken, möchte A nun vorsorgen nicht für den Elternunterhalt herangezogen zu werden in Form von einer "Verarmung".

A erwägt nun eine Immobilie zu erwerben, damit das angesparte Geld nicht zur Finanzierung herangezogen werden kann. Ebenfalls hat A gelesen, dass bei bestehenden Schulden ebenfalls ein höherer Freibetrag gilt, da man niemanden dazu zwingen kann sich weiter zu verschulden um für den Elternunterhalt aufzukommen. Sollte sich in der Kürze der Zeit keine geeignete Immobilie finden, dann würde A auch andere Dinge erwerben um so sein Kapital zu senken wie auch verschiedenste Versicherungen und Aktien auf andere Personen zu überschreiben. Offen gelegt wurde noch nichts vor dem Sozialamt, da A abwarten möchte bis sich die Kinder gemeldet haben und hat das ganze auch so dem Sozialamt mitgeteilt.

Würdet ihr ebenfalls davon Gebrauch machen absichtlich zu verarmen, damit ihr für den Elternunterhalt eurer Eltern oder Großeltern nicht aufkommen müsstet? So einfach stelle ich mir das ganze auch nicht vor, denn immerhin wurde A bereits angeschrieben und somit dürfte klar sein wenn hinterher eine Immobilie erworben damit man sich dieser Unterhaltspflicht entzieht. Oder würdet ihr schon vorher entsprechende Vorkehrungen treffen wenn es sich abzeichnet, dass die Eltern im Pflegeheim untergebracht werden müssen und man dafür finanziell herangezogen wird? Wie würde dabei euer "Plan" aussehen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Von verarmen kann man ja nicht sprechen, wenn sich jemand eine Immobilie kauft, aber ich denke, dass das durchaus mehr Sinn macht etwas zu kaufen als dann für den Unterhalt aufzukommen. Auch wenn das auf den ersten Blick hin sicherlich eine schlimme Aussage ist.

Man muss ja nur mal bedenken, dass man damit ja auch irgendwo die schmalen Renten unterstützt und wenn jemand sein Leben lang gearbeitet hat, dann kann auch der Staat dafür aufkommen, wenn er dann im Alter kein Geld hat. Aus Sicht des Kindes kann ich das schon verstehen, wobei ich durchaus finde, dass man seinen Eltern helfen muss, wenn es einem möglich ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Verarmen ist der Ausdruck auf dem Papier, denn als "verarmt" wird man geführt sobald das monatliche Einkommen unter dem Grenzbetrag liegt und auch keine finanziellen Mittel in Form von Aktien oder anderen Kapitalanlagen vorliegt. Materielle Dinge werden dabei weniger berücksichtigt, besonders wenn es sich um eine Immobilie handelt die dabei selbst bewohnt wird. Bei vermieteten Objekten gestaltet sich das ganze etwas anders und wird auch auf das Einkommen addiert.

Sicherlich sollten die schmalen Renten unterstützt werden, aber im Pflegeheim selbst fallen genug Kosten an die ebenfalls Zuhause angefallen wären wie Miete, Lebensmitteleinkäufe etc. somit sehe ich es als durchaus berechtigt an, dass davon ein Teil verrechnet wird. Die Kinder und Enkelkinder aber ebenfalls auch diese haben ein Leben welches finanziert werden muss und finanzielle Belastungen bestehen.

Hat eine Familie Jahrelang auf ein Haus gespart und ist kurz vor dem Ziel und dann kommt Oma ins Altersheim ist das ganze auch erst einmal geplatzt, da das ersparte für das Pflegeheim herangezogen wird. Dabei wird dann auch keine Rücksicht auf die Familie genommen die vielleicht in einer kleinen Wohnung lebt und sich seit Jahren in allen Bereichen einschränkt um sich diesen Wunsch zu erfüllen der damit geplatzt ist. Sozusagen wäre es dann finanziell gesehen sogar besser, wenn Oma den Löffel abgibt auch wenn sich das ebenfalls hart anhört.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Vielleicht sollte A sich erst mal richtig erkundigen. Denn als Enkel hat er vom zuständigen Sozialamt gar nichts zu befürchten. Nachlesen kann man das hier. Bevor man also anfängt das eigene Geld auszugeben, nur um eventuellen Verpflichtungen zu entgehen, sollte man prüfen, ob überhaupt eine Pflicht besteht.

In dem Fall eben nicht und A muss jetzt nicht kopflos eine Immobilie erwerben oder anderweitig sein Geld in Sachwerte investieren. Auch seine Aktien und was er sonst noch so besitzt, muss A nicht auf andere Personen überschreiben.

Wobei das, wenn es denn eine finanzielle Pflicht gäbe, vermutlich der falsche Ansatz wäre. Denn ich gehe davon aus, dass man hier auch prüfen würde, welche Geldverschiebungen es in den letzten Monaten gab. Ist ja bei anderen Sozialleistungen auch so, dass man das letzte halbe Jahr von Seiten des Amtes prüfen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich würde mich da auch erst einmal kundig machen. Aber wenn es sich doch um eine anteilige Summe handelt, könnte sich A doch an den Kosten beteiligen. Immerhin geht es um seine Großmutter. Diese wird doch sicher auch einiges für ihren Enkel getan haben, dass kann man doch nun zumindest zum Teil zurück geben.

Ich finde es blöd, sein Geld quasi zum Fenster heraus zu werfen und irgendwas damit zu machen, nur damit man keinen Elternunterhalt bezahlen muss. Zumal ja auch gar nicht sicher ist, ob A da als Enkel überhaupt belangt werden kann.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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