Chef hebt Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt auf
Frau K. ist in der dreizehnten Woche schwanger. In den ersten Schwangerschaftswochen bekam Frau K. aufgrund der Schwangerschaft verschiedene Beschwerden. So arbeiten Frau K. nur am Computer und hat seit Beginn der Schwangerschaft Probleme mit den Augen. Mit dem Augenarzt wurden die Beschwerden bereits abgeklärt. Das kommt wohl oft während der Schwangerschaft vor, dass sich hormonbedingt die Sehkraft ständig verändert. Außerdem hat Frau K. große Probleme mit dem langen Sitzen.
Frau K. hat ihren Arbeitgeber in der letzten Woche über die bestehende Schwangerschaft berichtet. Der Arbeitgeber schickt grundsätzlich jede schwangere Frau zum Betriebsarzt. Dort war Frau K. vorgestern. Sie schilderte dem Betriebsarzt auch ihre Probleme. Da es in dem Unternehmen, in dem Frau K. beschäftigt ist, nur sitzende Tätigkeiten gibt und die Arbeit auch nur über Computer erfolgt, hat der Betriebsarzt ihr ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Unter anderem weil das Unternehmen keinen den Mutterschutzgesetzen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten kann und Frau K.a Probleme aufgrund der Schwangerschaft entstanden sind und durch ihre Arbeit verstärkt werden.
Heute Nachmittag rief der Vorgesetzte von Frau K. an. Er teilte ihr mit, dass er das Beschäftigungsverbot des Betriebsarztes aufhebt, denn er nimmt das so nicht hin. Schließlich sei man gerade in Personalnot und da würde jede Kraft gebraucht werden. Ausruhen könnte sich Frau K. in ihrem Urlaub und im Mutterschutz. Sie sei ja schließlich nicht krank.
Frau K. ist sehr verwundert, dass der Vorgesetzte ein Beschäftigungsverbot des Betriebsarztes aufheben kann. Aber kann der Vorgesetzte wirklich so einfach gegen ein ärztliches Beschäftigungsverbot handeln und ein Beschäftigungsverbot einfach aufheben? Der Betriebsarzt hat die Entscheidung ja nicht aus einer Laune heraus getätigt. Muss Frau K. nun am nächsten Arbeitstag wieder zum Dienst antreten? Wie kann sich Frau K. verhalten, wenn der Arbeitsplatz nicht den Mutterschutzgesetzen entspricht?
Ein Beschäftigungsverbot kann von einem Chef nicht einfach so aufgehoben werden. Der Arbeitgeber hat noch nicht einmal das Recht den genauen Inhalt des Beschäftigungsverbotes zu kennen, so kann es aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden z.B. wenn Beschwerden vorliegen oder auch Gefahr für Mutter und Kind besteht. Eine Arbeitsplatzanalyse wird zwar vorgenommen und wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, dann muss der Arbeitgeber die werdende Mutter auch auf eigene Kosten freistellen.
Vielen Arbeitgebern schmeckt das Beschäftigungsverbot allerdings nicht, denn sie müssen das Gehalt und alle weiteren Leistungen weiter bezahlen obwohl die Arbeitskraft fehlt. Dazu muss noch eine weitere Kraft eingestellt werden die den Ausfall kompensiert. Entsprechend versuchen sie werdende Mütter schon darauf zu drängen auch wieder zu kommen.
Die Mutter muss allerdings nicht erscheinen am Arbeitsplatz und auch der Arbeitgeber kann ihr deswegen nicht kündigen. Für sie besteht der Kündigungsschutz bis zum Ende der Schwangerschaft. Sicherheitshalber sollte die Frau das nochmals mit ihrem eigenen Frauenarzt besprechen und sich zusätzlich vom diesem nochmals eine Bescheinigung für das Beschäftigungsverbot ausstellen lassen.
Zusätzlich sollte sich die werdende Mutter jedoch an einen Anwalt wenden, denn es wird vermutlich zu Ärger und Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommen. Somit kann der Anwalt für sie den Papierkram übernehmen und sie entsprechend rechtlich nochmals über ihre Rechte beraten.
Sorae, wie kommst du darauf, dass der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot die Kosten tragen muss? Ein Beschäftigungsverbot ist keine Arbeitsunfähigkeit. Seine Ausgaben lässt er sich von der Krankenversicherung der Mitarbeiterin einfach erstatten.
cooper75 hat geschrieben:Sorae, wie kommst du darauf, dass der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot die Kosten tragen muss? Ein Beschäftigungsverbot ist keine Arbeitsunfähigkeit. Seine Ausgaben lässt er sich von der Krankenversicherung der Mitarbeiterin einfach erstatten.
Auf Antrag bekommt er es Erstattet, einfach so jedenfalls nicht. Diese Erstattung findet auch erst nachträglich statt und nicht im voraus. Ein Arbeitgeber kann diesen zwar schon während des Beschäftigungsverbotes stellen, bekommt diese Kosten jedoch erst Erstattet wenn die werdende Mutter im Mutterschutz ist. Somit hat er im schlimmsten Fall mehrere Monate die Auslagen doppelt zu tragen. Wenn das Geld in dieser Zeit anders investiert werden hätte können, entsteht ihm dadurch auch ein finanzieller Verlust.
Und nicht jeder Arbeitgeber weiß das, dass er die Kosten für ein Beschäftigungsverbot auf Antrag von der Krankenkasse der Mutter erstattet bekommt. Daher ist es nicht unüblich, wenn erst einmal solche Geschichten vom Stapel gelassen werden und der werdenden Mutter versucht wird Druck zu machen.
Ich muss dir widersprechen. Der Erstattungsanspruch des Arbeitgebers an die Krankenversicherung der werdenden Mutter entsteht in dem Moment, in dem er den Lohn ausgezahlt hat. Niemand muss bis zum Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes warten.
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