Schwangere Schülerin muss am Chemieunterricht teilnehmen
E. ist eine Schülerin der elften Klasse eines Gymnasiums. E. ist in der zwanzigsten Woche ungeplant schwanger. Die Schule wurde von der Schwangerschaft unterrichtet. Durch die Schwangerschaft kam es zu Fehlzeiten, die sich leider nicht vermeiden ließen. Allerdings ist E. eine sehr gute Schülerin und kann dem Unterrichtsstoff problemlos folgen und schreibt auch alle anfallenden Klausuren mit Bestnoten.
Nur in Chemie ist E. wirklich richtig schlecht. Bedingt durch die Schwangerschaft hat E. schon mehrfach den Chemieunterricht verlassen müssen. Der Chemielehrer macht gerne chemische Versuche, um seinen Schülern und Schülerinnen den Lernstoff praktisch zu vermitteln. E. verträgt aber die Gerüche nicht und musste deshalb den Unterricht eben verlassen.
Leider hat sie nun mehr als fünfzig Prozent Fehlzeiten, die sie auch bis zum Schuljahresende nicht wird aufholen können. Deshalb kann sie in dem Fach nicht benotet werden, was der Note 6 entsprechen würde. Damit würde sie auch nicht versetzt werden. Was ärgerlich wäre, weil sie sonst ein sehr gutes Zeugnis hat.
E. und ihre Eltern haben bereits versucht, sie vom Chemieunterricht befreien zu lassen. Das lehnt die Schule aber ab. Nun schlugen die Eltern vor, ob E. nicht einfach Hausarbeiten machen kann, um ihre Noten zu retten, aber eben dafür nicht mehr am Chemieunterricht teilnimmt. Der Chemielehrer pocht allerdings auf die Anwesenheitspflicht.
Ist E.s Versetzung nun wirklich in Gefahr, nur weil sie ungeplant schwanger ist? Davon mal abgesehen werden schwangere Mitarbeiterinnen in Berufen, die mit Chemikalien zu tun haben, in der Regel freigestellt oder von den Betrieben in ein Beschäftigungsverbot geschickt. Das sicherlich nicht grundlos. Aber darf dann eine schwangere Schülerin am Chemieunterricht teilnehmen, wenn dort offen mit Chemikalien gearbeitet wird?
Ich würde mich da ehrlich gesagt juristisch beraten lassen. Soweit ich weiß gibt es das Mutterschutzgesetz bisher nur für Arbeitnehmerinnen, Studentinnen und Schülerinnen sind da ausgenommen, wobei schon darüber diskutiert wurde, das doch endlich mal ändern zu lassen, weil diese Regelung einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Ich denke ein Anwalt wird da besser Bescheid wissen und wenn der die passenden Paragraphen zitiert, wird die Schule sich auch kooperativer zeigen.
Ein auf Schülerinnen und Studentinnen ausgeweitetes Mutterschutzgesetz würde der Schülerin doch auch nicht helfen. Dann hätte sie nicht teilnehmen dürfen, selbst wenn sie sich pudelwohl fühlen würde, und müsste das Jahr in jedem Fall wiederholen.
Was wäre, wenn Ihr Arzt ihr ein Attest ausschreibt, das ihr aus gesundheitlichen Gründen den Chemieunterricht verbietet? Ich kenne so etwas zwar bisher nur aus dem Sportunterricht, wo ich Anfang des Jahres einen Bänderriss erlitten habe und daraufhin für das gesamte Halbjahr befreit war, aber theoretisch müsste es so etwas doch auch für den Chemieunterricht für sie geben. Habt Ihr da mal nachgefragt?
Bei uns an der Schule war es so, dass man erst ab dem siebten Monat von gewissen Unterrichtsstunden befreit werden konnte. Wie das in Deutschland läuft, weiß ich nicht genau, aber ich denke, dass ein ähnliches Prinzip gelten könnte. Vielleicht sollte E sich einfach damit abfinden und das Jahr wiederholen, wenn es in Chemie nicht klappt?
Ich denke, dass E sich vielleicht tatsächlich juristische Hilfe holen sollte, aber ich denke nicht, dass das viel bringen wird. Vielleicht sollte E sich tatsächlich ein Attest vom Arzt besorgen und sich von Chemie erlösen lassen, aber das Risiko, dass sie dann keine Note bekommt, besteht weiterhin und die Versetzung wird weiterhin gefährdet sein.
Ich selbst war mal 9 Monate krank. Ich bin danach wieder regulär zur Schule gegangen, aber ich durfte gewisse Stunden halt nicht mitmachen und war davon befreit. Versetzt wurde ich nicht, auch wenn ich teilgenommen habe, weil einfach einige Noten gefehlt haben. So musste ich das Jahr damals wiederholen, aber das war ehrlich gesagt gar nicht so schlimm, weil so auch meine schlechten Noten unter den Tisch gefallen sind.
Man kann sich doch vom Arzt sicherlich befreien lassen und dann können die auch wenig machen. Ansonsten würde ich ganz klar zum Anwalt gehen, weil es ja sonst so kommen wird, dass sie eine 6 bekommt und das geht ja mal gar nicht, weil es ja nicht ihre Schuld ist, sondern die des Lehrers, der seinen Unterricht ja auch anders gestalten kann oder sie zumindest freistellen oder mit anderen Aufgaben betreuen kann.
Ich denke, dass man da auch mal Rücksicht auf die Schwangere und das Ungeborene nehmen muss und man sich auch nicht die Teilnahme am Unterricht erzwingen kann. Ich kenne das von meiner Schwangerschaft, Dinge, die einem schaden würden, kann man nicht riechen und dann hat man die ganze Zeit einen Brechreiz, den man dann unterdrücken muss oder dem man dann nachgehen muss, weil es nicht anders geht.
Ich würde ebenfalls einen Arzt aufsuchen und dieses Problem schildern und wenn das nicht hilft auch juristischen Rat einholen. Ich finde das wirklich schlimm, dass es einem so jungen Menschen, der es anscheinend in der aktuellen Lage ohnehin sehr schwer hat, noch schwerer gemacht wird. Ich verstehe, dass Hausarbeiten nicht Klausuren oder Versuche ersetzen können aber sicherlich lässt sich eine Lösung finden, dass sie beispielsweise das ein oder andere im nächsten Jahr nachholt.
Vielleicht kann man in der Schule auch einmal einen Beratungslehrer oder sogar den Schulleiter aufsuchen und hören was dieser dazu sagt. Dann wird auch klar, ob es sich nur um eine persönliche Ansicht der Chemielehrerin handelt oder die Schule es tatsächlich nicht anders duldet. Im Zweifelsfall würde ich wahrscheinlich freiwillig das Jahr wiederholen, auch wenn das sicherlich erst einmal nachteilig scheint, ist es für Mutter und Kind am Ende wahrscheinlich am besten.
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