Sexuelle Belästigung durch Pfleger - nur Abmahnung?
Herr A. ist seit 20 Jahren als Fachkrankenpfleger in einem Krankenhaus angestellt. Auf der Station auf der er eingesetzt wird, hat er als einziger die benötigte Fachweiterbildung. Nun belästigt er mehrfach Patientinnen sexuell, in dem er die Patientenzimmer bewusst zu Zeiten betritt, in denen die Patientinnen sich umziehen. Die Patientinnen fühlen sich sehr unwohl damit und haben auch Angst. Auch auf Bitten der Patientinnen, dass er das bitte unterlassen soll, geht der Pfleger nicht ein und argumentiert, da es keine Besprechungszimmer gibt, müsste er die Patientinnen im Zimmer aufsuchen und als Fachkrankenpfleger dürfte er das auch.
Die Patientinnen wenden sich an die Klinikverwaltung. Diese sorgen nun dafür, dass ein Besprechungszimmer vorhanden ist. Somit hat der Pfleger keine Gründe mehr, die Patientenzimmer ungefragt zu betreten. Der Pfleger selbst erhält nur eine Abmahnung. Die Klinik begründet das mit Personalmangel und man könnte einem Angestellten, der so lange dort tätig ist, nicht einfach kündigen. Die Patientinnen fühlen sich unrecht behandelt, denn damit duldet die Klinik sexuelle Belästigung ja. Was können die Patientinnen noch tun?
Ich denke, dass man sich weiterhin bei der Krankenhausleitung beschweren sollte und auch ansprechen sollte, dass man bereit ist auch die Presse mit einzubeziehen, denn das kann sich eigentlich keiner leisten und dann wird sicherlich auch schon gehandelt werden. Ansonsten würde ich es noch mal über die Krankenkasse versuchen, was man da noch machen kann und mich eventuell auch noch von einem Anwalt beraten lassen.
Als Patient würde ich mich weiterhin bei der Krankenhausleitung beschweren und eventuell auch rechtlich gegen den Pfleger vorgehen. Irgendwann muss die Krankenhausleitung noch einmal reagieren und den Pfleger entlassen oder zumindest einem anderen Aufgabengebiet zuweisen.
Eine Abmahnung ist rein rechtlich betrachtet Entscheidung des Arbeitgebers. Liegen schwerwiegende Gründe vor die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer so sehr belasten das eine Zusammenarbeit nicht mehr oder nur unter schweren Bedingungen möglich ist, dann könnte auch eine fristlose Kündigung möglich sein.
Ich denke es ist schwierig dies aus der Ferne zu beurteilen. Eventuell kann man auch einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen. Gegen den Pfleger bzw. gegen das Krankenhaus vorzugehen wird nicht einfach sein. Die Beweislast dürfte sich auch schwierig gestalten. Zu den täglichen Aufgaben eines Pflegers gehört nun mal auch der persönliche Patientenkontakt. Nur wenn mehrere Patienten das gleiche erlebt haben und sich zusammenschließen könnte ich mir vorstellen das die Sache Erfolg hat.
Ein kleiner Tipp von mir wäre auch nicht gleich damit zu Presse zu gehen. Wenn die Aussagen nicht zutreffend sind oder sich eben nicht ausreichend beweisen lassen, dann könnte sich das Blatt wenden und auch der Vorwurf der Rufschädigung aufkommen. Wird die Geschichte einmal groß in der Presse sein, dann wird der Pfleger wahrscheinlich nie wieder in seinem Beruf arbeiten können. Damit möchte ich mich keinesfalls auf die Seite des Pflegers stellen, aber man sollte die Vorgehensweise genau überdenken und keine voreiligen Schritte tätigen die vielleicht nach hinten losgehen könnten.
Ich würde den Patientinnen ganz klar raten zur Polizei zu gehen. Das wäre mein erster Weg gewesen, bevor ich die Klinikleitung über diesen Pfleger informiere. Die Polizei wird sicher nicht einfach nur zusehen, dass der Pfleger mit einer Abmahnung davon kommt. Vor allem wenn sich mehrere Patientinnen bei der Polizei wegen des selben Pflegers melden.
Es spricht ja auch schon Bände, dass das Krankenhaus da nichts weiter unternimmt als eine Verwarnung auszusprechen. Wenn da alle Stricken reißen, ist es sicher nicht falsch, damit irgendwie an die Medien zu gehen, dann ist das Krankenhaus ja mehr oder weniger gezwungen Maßnahmen zu ergreifen.
Was ist das Bitte für eine Begründung, dass es Fachkräftemängel gibt und er schon langfristig bei denen tätig ist? Das einzig Richtige wäre eine fristlose Kündigung! Spannend wäre, ob es am Ende, wenn der Beklagte Kündigungsschutzklage erhebt, zu einem Einigungsprozess kommt und er noch Geld einsacken kann.
Meiner Meinung nach gibt es in so einem offensichtlichen Fall auch keine Entschuldigungen mehr, die eine Entschuldigung für eine Kündigung darstellen. Natürlich gibt es im Pflegebereich immer mal Fälle die Interpretationssache sind und auch Pfleger die schon zu unrecht beschuldigt wurden, was natürlich dann Konsequenzen für den Angestellten und auch das Krankenhaus haben kann.
In diesem Fall des offensichtlichen Nichthandelns macht sich auch die Klinikverwaltung mit schuldig, vor allem wenn noch schlimmeres passiert und diese trotz Bekanntsein seiner bisherigen Aktivitäten nicht die fristlose Kündigung veranlasst hat. Da diese anscheinend, obwohl sie wohl die Konsequenzen kennen muss, nicht angemessen reagiert, ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit der Patientinnen sich rechtliche Hilfe durch Polizei und Anwalt zu holen.
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