Regelungen zu Besuchserlaubnis in U-Haft und Strafvollzug

vom 20.06.2013, 13:06 Uhr

Ein früherer Klassenkamerad von mir hat Mist gebaut Ich habe heute erfahren, dass er in Untersuchungshaft sitzt. Nun würde ich ihn dort gerne einmal besuchen. Aber wie sieht das eigentlich mit der Besuchserlaubnis in Untersuchungshaft aus? Sollte er verurteilt werden, was ganz danach ausschaut, kann man ihn dann im Strafvollzug besuchen gehen? Ich habe da keine Ahnung, weil ich damit noch nichts zu tun hatte. Was muss man machen, wenn man einen Inhaftierten oder jemanden, der in Untersuchungshaft sitzt besuchen will? Welche Regelungen gibt es da?

Benutzeravatar

» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man kann jemanden Besuchen der in Untersuchungshaft sitzt und auch später im Strafvollzug. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden und man selbst wird überprüft. Steht man selbst unter Verdacht, dann wird ein Besuch auch verwehrt. Erst nachdem dieser Antrag erfolgreich gestellt worden ist und auch bewilligt wurde, erzählt man die Besuchserlaubnis.

Diese ist auf einen Tag festgelegt und man bekommt dafür einen Tag und eine Zeit genannt. Man kann dort nicht einfach aufschlagen wie man gerade möchte, außerhalb dieser Zeiten ist es nur unter besonderen Umständen möglich. Wenn man eine solche Genehmigung haben möchte, dann wendet man sich am einfachsten an den Anwalt des Beschuldigten. Dieser kann das für einen in die Wege leiten oder man schlägt sich selbst durch die entsprechenden Formulare durch.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^