Gebührenstaffelung bei Abholung von Fundsachen im Fundbüro

vom 23.10.2012, 21:59 Uhr

Neulich ist mir mal eine Gebührenübersicht unseres örtlichen Fundbüros in die Hände gefallen, wo alle Gebühren, die bei Abholung fällig werden, fein säuberlich nach einem Geldwert aufgelistet waren. Nur frage ich mich wie man tausenden und individuellen Fundsachen einen Geldwert zuordnen möchte?

Das müssen ja mitunter Zustände wie auf dem Jahrmarkt sein, wenn dann um die Gebühren gefeilscht wird. Hattet ihr schon Erfahrungen mit erhobenen Gebühren des Fundbüros und irgendwelche Unstimmigkeiten? Kann man sich überhaupt mit einer festgesetzten Gebühr X seitens des Fundbüros nicht einverstanden zeigen?

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» Nachbars Lumpi » Beiträge: 291 » Talkpoints: 63,72 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Gebühren für Fundsachen sind nicht verhandelbar. Deshalb kann man von Jahrmarktszuständen nicht sprechen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Gebühren sind bereits vorab festgelegt. Meistens betragen sie 5 Euro.

In meiner Stadt sind sie gestaffelt und betragen 5 bis 15 Euro bis 500 Euro Wert. Jede weiteren 500 Euro Wert werden mit 15 Euro berechnet. Verlierst du also deinen Brillantring, der 5.000 oder 10.000 Euro gekostet hat, dann rechne dir mal aus, wie viel du da bezahlen darfst. Das finde ich nicht berechtigt.

Zumal es meistens ein anderer gefunden hat und dem auch noch ein Finderlohn zusteht. Deine letzte Frage würde ich so beantworten, dass ich mit der Erhebung von 15 Euro für je 500 Euro an Wert nicht einverstanden wäre. Das würde zwar kein Jahrmarktszustand bei mir, aber eine Sache für den Rechtsanwalt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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