Drittes Elternzeitjahr zu welchem Zeitpunkt nehmen?
Eine Bekannte hat für ihr erstes Kind zwei Jahre Elternzeit nach der Geburt genommen. Diese zwei Jahre enden nun und sie wird dann auch wieder anfangen zu arbeiten. Nun steht ein Gespräch mit dem Arbeitgeber an. Denn die Bekannte könnte das dritte Jahr Elternzeit noch irgendwann bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes nehmen und das will der Arbeitgeber gerne planen.
Ich dachte bisher immer, man kann die Elternzeit nur direkt nach der Geburt nehmen. Dass man die Elternzeit so lange nehmen kann, wusste ich nicht. Aber wie sieht es in der Praxis damit aus? Wann ist der beste Zeitpunkt, um das dritte Elternzeitjahr zu nehmen? Wie sehen das die Arbeitgeber? Wie sieht es aus, wenn man den Arbeitsplatz wechselt? Kann man dann beim neuen Arbeitgeber auch das dritte Elternzeitjahr noch nehmen? Wer hat die Elternzeit wesentlich später noch genommen?
Dazu hat sich die Lage ändert, früher konnte man die Elternzeit nur direkt nach der Geburt nehmen, inzwischen kann man diese Aufteilen bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Dabei haben beide Elternteile Anspruch auf die drei Jahre Erziehungszeit, sprich insgesamt wären es also sechs Jahre für das Kind. Allerdings kann nur für ein Jahr bzw. 14 Monate dazu auch Elterngeld bezogen werden, danach muss man selbst organisieren wie man das finanziell unter einen Hut bekommt.
Den Antrag auf Elternzeit kann der Arbeitgeber nicht ablehnen wenn dieser fristgerecht zur Geburt des Kindes gestellt wird. Sprich wenn sie dort zwei Jahre eingereicht hat, dann kann und darf der Arbeitgeber das ganze nicht ablehnen. Für das dritte Jahr, welches später genommen werden soll kann der Arbeitgeber sein Veto einlegen. Deswegen macht es Sinn das ganze frühzeitig zu besprechen damit dieser auch seine Zustimmung gibt.
Das dritte Jahr Elternzeit besteht auch dann weiter, wenn man den Arbeitgeber wechselt da es pro Kind zählt und nicht pro Arbeitgeber. Es ist an das Kind gebunden, nicht an die Arbeitsstelle. Entsprechend muss das ganze auch nachgewiesen werden, dass kann man anhand der Rentenbescheinigung von der gesetzlichen Rente oder auch den Bewilligungen der vorherigen Arbeitgeber, dass eben noch der Anspruch auf das dritte Jahr besteht. Der neue Arbeitgeber kann es allerdings ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Auch hier sollte man frühzeitig das Gespräch suchen und sich auf eine gemeinsame Lösung verständigen.
Ich habe für mein Kind noch die vollen drei Jahre Erziehungszeit bzw. abzüglich dem Mutterschutz der darauf angerechnet wird. Denn ich bin direkt danach wieder arbeiten gewesen, da es finanziell nicht anderes möglich war die Miete und alles weitere zu finanzieren. Ob ich die drei Jahre überhaupt einmal nehmen kann, steht noch in den Sternen. Wünschen täte ich es mir schon und ich beneide eigentlich die Mütter, die direkt nach der Geburt die vollen drei Jahre nehmen um sich der Erziehung von ihrem Kind zu widmen. Denn in dieser Zeit werden die Grundsteine für das komplette Leben gelegt und das nur durch fremde Personen machen zu lassen, finde ich persönlich nicht schön.
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