Versetzung von Facharbeiter in Lager unzulässig

vom 04.02.2008, 03:36 Uhr

Wenn ein ausgebildeter Facharbeiter von seinem angestammten Arbeitsplatz zu einem außerhalb seines Aufgabenfeldes versetzt werden sollte so kann dies rechtlich unzulässig sein, so das AG Frankfurt in einem Urteil (Az 22 Ca 6812/06).

Im Beispielfall wurde ein bei einem Logistikunternehmen als Dreher und Facharbeiter beschäftigter Mann von seinem Arbeitsplatz weg per Dienstanweisung ins Lager als Regalauffüller versetzt. Dagegen klagte der Mann, der mehrere Fortbildungsmaßnahmen absolvierte und seit über 18 Jahren dem Betrieb angehörte. Laut Gericht war die Versetzung unrechtmäßig und unzulässig und ordnete an, dass der Mann wieder in seinem alten Aufgabenbereich eingesetzt werden müsse.

Das Gericht sieht in der Versetzung eine eindeutige Degradierung welche nicht vom Weisungsrecht und Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sei, auch wenn das Gehalt unberührt bleibe. Die Tiefe einer solchen Maßnahme sei nur mittels einer gerechtfertigten Änderungskündigung zu rechtfertigen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



So einfach kann man dagegen auch nicht klagen. Denn in den meisten Arbeitsverträgen steht drin, dass man auch für andere Arbeiten eingesetzt werden kann. Wobei eine Lagerkraft auch ein Facharbeiter sein kann. Es ist also nicht unbedingt eine Degradierung, wenn man zeitweise solche Aufgaben erfüllen soll. Eine Degradierung liegt doch erst dann vor, wenn es sich auch finanziell bemerkbar macht beziehungsweise als disziplinarische Maßnahme dienen soll.

Muss man aber für einen kurzen Zeitraum einen Mitarbeitermangel überbrücken und wird halt für eine Tätigkeit eingesetzt, die unter der eigenen Ausbildung liegt, so muss man das hinnehmen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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