Welche Gebühren beim zentralen Testamentsregister?
Eine Bekannte meint, dass sie ihr Testament beim zentralen Testamentsregister registrieren lassen will. Das soll irgendwie besser sein, als wenn man das Testament nur bei einem Notar abgibt, weil die Testamentseröffnung dann wohl schneller vonstatten gehen kann. Ich habe da ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung und meine Bekannte wollte nur wissen, wie viel Gebühren man da wohl zahlen muss. Sind es einmalige Gebühren oder fortlaufende Gebühren?
Für die Registrierung in das zentrale Testamentsregister wird eine Gebühr von 15 Euro fällig. Diese einmalige Gebühr deckt alles Weitere ab. Im Todesfall wird das Nachlassgericht benachrichtigt. Wenn ein Testament beim Amtsgericht oder Notar hinterlegt wird, werden diese Stellen automatisch seit 2012 das zentrale Testamentsregister benachrichtigen. Die Daten im zentralen Testamentsregister dürfen nur die Gerichte oder Notare abfragen.
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