Wer legt denn Strafzahlungen innerhalb der EU fest?

vom 07.05.2016, 10:55 Uhr

Momentan gibt es ja innerhalb der EU wieder mal viel Diskussionsstoff wegen der angedachten Strafzahlungen für Mitgliedsländer, welche sich weigern Flüchtlinge aufzunehmen. Im Gespräch ist da eine pro Kopf Zahlung von 250.000€ für jeden nicht aufgenommenen Flüchtling. So wie ich das mitbekommen habe, gehen nun die osteuropäischen EU Mitgliedsländer gegen die Verhängung derartiger Strafzahlungen auf die Barrikaden.

In diesem Zusammenhang drängt sich mir aber die Frage auf, wer denn eigentlich solche Strafzahlungen innerhalb der EU festlegt? Sollte zu solch einer brisanten Thematik nicht eine EU-Ratssitzung einberufen und ein EU-Ratsbeschluss gefasst werden? Ist so etwas denn passiert oder werden Sanktionsbeschlüsse im Alleingang im Berliner Kanzleramt gefasst? Langsam kommt es mir nämlich so vor und das würde ja die Querelen innerhalb der EU auch ein wenig erklären.

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Berlin fasst diese Beschlüsse zwar nicht im Alleingang, aber der Vorfall hat doch gezeigt, dass hier massiver Gesprächsbedarf besteht und dass nun kleinere Länder wie die osteuropäischen Staaten zu etwas gezwungen werden sollen, was viele Flüchtlinge auch nicht wollen. In der Tschechei waren diese nach wenigen Tagen nach Deutschland verschwunden.

Denen war Osteuropa nicht gut genug. Sobald eine Mehrheit des Ministerrates den Beschluss gefasst hat, treten die Regelungen automatisch in Kraft, sobald es einen Verstoß gibt. Ob das EU-Parlament dem zustimmen muss oder nur ein Mitsprachrecht hat, kann ich nicht genau sagen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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