Wie ist das Hausrecht in öffentlichen Gebäuden definiert?

vom 31.05.2012, 20:53 Uhr

Hier habe ich ja schon danach gefragt Darf jeder der Hausrecht hat auch Hausverbote aussprechen? . Wie ist es eigentlich in öffentlichen Gebäuden definiert.

Wer hat da das Hausrecht und wer darf dort bestimmen, was gemacht wird? Kann ein Mitarbeiter, der in diesem öffentlichen Gebäude arbeitet Hausrecht ausüben oder wer ist es? Wer darf beispielsweise ein Hausverbot in einem öffentlichen Gebäude aussprechen? Wer ist für das Hausrecht verantwortlich?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es kommt ganz darauf an, wer das Hausrecht hat. Normal ist, dass der Leiter des öffentlichen Hauses auch das Hausrecht ausüben kann. Aber er kann es auch an eine andere Person oder mehrere delegieren, so dass auch diese das Hausrecht haben. Wer das Hausrecht hat, darf auch Hausverbot erteilen, mündlich oder schriftlich.

Ein privater Vermieter tritt das Hausrecht an der vermieteten Wohnung an den jeweiligen Mieter ab. Der Vermieter kann in einem begründeten Fall auch dem Besuch des Mieters ein Hausverbot erteilen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^