Zwingendes Recht - Definition und Erklärung

vom 17.01.2010, 03:23 Uhr

Kann mir bitte mal jemand den Begriff zwingendes Recht erklären? Das ist ein Fakt dem ich neulich in einem Artikel begegnet bin den ich mir aber nicht erklären kann. Dort hieß es das wäre das selbe wie unabdingbares Recht.

Aber auch das ist ein Begriff der sich mir nicht erschließt. Vielleicht kennt ja einer von euch ein Lexikon in dem ich den Begriff nachschlagen könnte. Denn sowas lässt mir immer keine Ruhe bis ich es dann weiß, ich denke das könnt ihr sicher verstehen.

» PermaFrosti » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Zwingendes Recht ist ein Recht, dass eine allgemeine Geltung hat. Es darf und kann nicht durch vertragliche Vereinbarung aufgehoben oder geändert werden. Sinn und Zweck des Zwingenden Rechts ist die allgemeine Rechtssicherheit und in bestimmten Situationen die Schutzwürdigkeit einzelner Parteien. Werden zwingende Vorschriften nicht beachtet, ist die Vertragsregelung entsprechend unwirksam.

Das öffentliche Recht ist zum Beispiel ein zwingendes Recht. Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf vier Wochen Urlaub pro Jahr. Das ist eine zwingende Mindestgrenze. Sie darf nicht unterschritten werden. Allerdings kann der Arbeitgeber einen längeren Urlaub vereinbaren.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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