Folgen für die Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses

vom 10.05.2016, 22:48 Uhr

Je nachdem in welcher Branche man tätig ist, kommt man ja mitunter auch mit so genannten Geschäftsgeheimnissen in Berührung, wo Arbeitnehmer ja wohl mitunter auch dafür unterschreiben müssen, dass davon nichts nach außen dringt. Soweit erst einmal das Formelle, denn in der Praxis sieht es ja wohl meistens etwas anders aus.

Da werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verraten, dass sich die Balken biegen. Die Motivlage ist dabei ja bestimmt immer etwas unterschiedlich gelagert und die möglichen Folgen werden wohl auch meistens ausgeblendet. Welche Folgen könnte denn solch ein „Geheimnisverrat“ eurer Meinung nach haben? Kennt ihr da paar Beispiele und welches Strafmaß ist da denkbar?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie kommst du darauf da es in der Praxis anders aussieht und die Geheimnisse von den Mitarbeitern nach draußen getragen werden? Das Problem ist viel einfacher, jemand der an diese Daten kommen möchte hat verschiedene Wege. Dazu braucht man keinen klassischen Mitarbeiter mehr, es reicht einfach sich Zugriff auf das System zu verschaffen und kann dann bequem von Zuhause kompletten Zugriff darauf haben. Viele Firmen sind einfach auch nicht gut genug geschützt gegen den Datendiebstahl.

Mitarbeiter "plaudern" selber nur wenig aus, sondern verraten die Geschäftsgeheimnisse auf eine andere Weise. Es reicht schon wenn der Rechner einen Moment nicht gesichert ist, oder jemand anderes einen Blick auf das Laptop im Zug bekommt. Daten sind schnell kopiert, auch der Diebstahl von solchen Laptops ist dabei sehr begehrt. Wie willst du für einen Diebstahl einen Mitarbeiter haftbar machen? In diesem Fall ist der Chef zwar nicht begeistert aber nur bei grob fahrlässigem Umgang kann der Mitarbeiter dafür auch belangt werden.

Was wird mit solchen Mitarbeitern wohl gemacht werden. Diese werden natürlich angezeigt, und der Schaden auch versucht an diese weiter zu geben. Mitarbeiter sind jedoch auch versichert und davon wird ein Teil abgedeckt. Personen die im engeren Kreis sind haften mit ihrem privaten Vermögen, wenn eine Firma daran zugrunde geht. Eine Kündigung ist auch nicht undenkbar wenn sich jemand verleiten hat lassen, entsprechende Dinge an die Konkurrenz zu verteilen, mit strafrechtlicher Verfolgung, Hausverbot usw.

Bei ganz schweren Fällen kann hinterher auch ein Berufsverbot vom Gericht erteilt werden, ist dann aber auch wieder von der Branche abhängig und was für ein Schaden eingetreten ist, ob dieser nur finanzieller Natur ist oder ob dabei auch Umweltschäden oder Personenschäden eingetreten sind. Ist das der Fall, dann wird dieser Arbeitnehmer wohl kaum eine gute Chance auf dem weiteren Arbeitsmarkt haben, dazu noch Kontakt mit Gerichtsvollziehern und Co machen und wohl auch mal schwedische Gardinen für eine ganze Zeit sehen. Glücklich wird derjenige sicherlich nicht mehr hinterher.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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