Wie und wo ist Heizpflicht für Mieter gesetzlich verankert?

vom 10.05.2016, 09:25 Uhr

B hat den ganzen Winter über wenig geheizt, weil er auch kaum zu hause war. Er hat dennoch eine trockene Wohnung und keinen Schimmel, der ja oft wegen mangelndem Heizen und mangelnder Lüftung entsteht.

Nun war der Vermieter von B bei ihm, als es noch ziemlich kalt draußen war und meinte, dass er den Verbrauch abgelesen hat, und festgestellt hat, dass er viel zu wenig geheizt hat. Es wäre gesetzlich festgesetzt, dass ein Vermieter auch ordentlich heizt. Ein Gesetzestext hat der Vermieter von B nicht genannt und nun ist B auf der Suche nach Information.

Wo und wie ist diese angebliche Heizpflicht im Gesetz verankert und muss ein Mieter wirklich immer gut heizen, auch wenn er kaum zu hause ist oder eben die Wärme nicht braucht? Kann der Vermieter auf das Heizen bestehen?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ein Mieter nimmt die Mietsache in Obhut und dazu verpflichtet, sie pfleglich zu behandeln. Das bedeutet natürlich auch, dass er im Winter heizen muss, wenn er nicht anwesend ist. Aber es genügt so zu heizen, dass keine wasserführenden Rohre einfrieren und platzen, kein Schimmel entsteht und die Wohnung nicht feucht wird.

Mehr kann ein Vermieter nicht verlangen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Denn mehr macht ein Vermieter normalerweise auch nicht, wenn eine Wohnung leer steht. Ein abwesender Mieter muss nur Schäden verhindern, er muss die Hütte nicht auf 20 Grad aufheizen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^